Die Innenminister der Bundesländer loten die Erfolgsaussichten für ein Verbotsverfahren gegen die NPD aus, nur wächst die Skepsis gegenüber einem gerichtlichen Erfolg. Es ist noch nicht klar, ob die Beweislage ausreicht, damit das Bundesverfassungsgericht einem Verbot zustimmen kann.
Aber das Bundesverfassunggericht ist nicht die einzige Hürde: Sollten die Richter in Karlsruhe die NPD verbieten, könnte die Partei das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten. Allzu blamabel wäre es, wenn man in Straßburg das Urteil dann wieder kippt, findet auch Jörn Ipsen, Staatsrechtler an der Universität Osnabrück.
Allein die theoretische Aussicht in Straßburg aufgehoben zu werden, sollte unsere Regierung nicht daran hindern, ein solches Verfahren einzuleiten. (Jörn Ipsen)
Welche Hürden es zu meistern gilt, um eine ausreichende Beweislage für ein Verbot zu bekommen, darüber haben wir mit Jörn Ipsen gesprochen.