Ein NPD-Verbotsverfahren wird wiederholt eingeleitet. Dafür haben die Innenminister der Länder am Mittwoch in Warnemünde gestimmt. Schon 2001 wurde ein Antrag beim Bundesverfassugsgericht eingereicht. Dieser scheiterte schon vor einer inhaltlichen Prüfung, weil der Staat V-Personen in der NPD Führungsebene bezahlt hatte.
Was ist heute anders als 2001?
Heute müssen alle Beweise von den Ländern ohne V-Männer zusammengetragen werden. Offenbar sind die Minister mehrheitlich von der Einleitung des Verbotsverfahren überzeugt.
Bleibt am Ende nur noch die Frage ob ein Verbot der rechtsorientierten Partei der deutschen Demokratie zugutekommt oder ob man am Ende nur die Kontrolle über eine gefährliche politische Formatierung verliert. Einer der das Parteien-Verbot kritisch betrachtet ist Hans-Christian Ströbele von Bündnis/90 die Grünen. Warum er das so sieht haben wir ihn im Interview gefragt.