Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Medizin studieren kann heute nur, wer im Abitur einen Einser-Schnitt hat. Dafür sorgt der deutschlandweite Numerus Clausus. Doch das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium ist in seiner jetzigen Form teilweise verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Bund und Länder müssen deshalb die Vergabe der Studienplätze bis Ende 2019 neu regeln.
Auswahlverfahren im Medizinstudium
Der Grund für das Problem sind die enorm hohen Bewerberzahlen. Denn auf jeden Medizin-Studienplatz kommen statistisch gesehen fünf Bewerber. Die Vergabe der Plätze findet auf verschiedene Arten statt: 20 Prozent der Plätze werden ausschließlich über die Abiturnote vergeben. Ein Umweg ist über eine angesammelte Wartezeit von etwa 15 Semestern möglich. Die restlichen Plätze vergeben Hochschulen nach eigenen Kriterien.
Es ist so, dass man verschiedene Fähigkeiten mitbringen muss, um das Studium überhaupt zu überstehen. Es ist am Anfang sehr naturwissenschaftlich und das liegt nicht jedem. Aber es gibt ganz andere Fähigkeiten, die man schwer anhand von irgendwelchen Tests erfahren kann. – Dr. Yael Adler, Ärztin und Autorin
Ende des Numerus Clausus?
Manche Hochschulen berücksichtigen zum Beispiel ein Engagement im sozialen Bereich. Statt einem Einser-Abitur zählt dann ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine Pflegeausbildung. Solche Verfahren sollen künftig mehr Gewicht bekommen: Künftig müssen Universitäten neben der Abiturnote mindestens ein weiteres Kriterium berücksichtigen.
Ich würde auf den Lebenslauf achten, ich würde auf das persönliche Gespräch achten, ich finde, ein Rollenspiel ist keine schlechte Idee. – Dr. Yael Adler
Über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und Alternativen zum Auswahlverfahren nach Numerus Clausus hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit der Ärztin Dr. Yael Adler gesprochen.
Redaktion: Laura Almanza