Höhere Strafen bei Missachtung der Rettungsgasse
Bundesverkehrsminister Scheuer plant, die Straßenverkehrsordnung zu reformieren. Neben Schutzmaßnahmen für Radfahrer sollen höhere Bußgelder eingeführt werden. Die Änderungen sollen noch in diesem Jahr in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden. Zuvor müssen Bundestag und Bundesrat den Neuerungen noch zustimmen.
Deutlich höhere Strafen sollen künftig vor allem für Autofahrer anfallen, die bei stockendem Verkehr oder Stau keine Rettungsgasse bilden. Auch Verkehrsteilnehmer, die die Rettungsgasse selbst nutzen und beispielsweise Rettungswagen hinterher fahren, sollen belangt werden können. Verstöße sollen den Plänen nach fortan 320 € kosten und ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen.
Solange das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer nicht geahndet wird, nützen höhere Bußgelder überhaupt nichts. Die Höhe der Strafe ist dann zweitrangig. – Peter Fiesel, Verkehrspsychologe
Ein Zeichen von Egoismus
Dass Rettungswagen nicht zur Unfallstelle gelangen können, wenn Autos den Weg blockieren, liegt auf der Hand. Warum es aber eines Gesetzes bedarf, damit Rettungswege tatsächlich freigehalten werden, erschließt sich nicht sofort.
Verkehrspsychologen führen ein solches Verhalten vielmals auf einen gesellschaftlichen Negativtrend zurück. Solidarität und Empathie gehen immer weiter verloren. Die eigenen Interessen rücken hingegen oft in den Vordergrund, Egoismus und Rücksichtslosigkeit nehmen zu.
Warum es immer wieder zu Problemen bei der Bildung von Rettungsgassen kommt und ob höhere Bußgelder die Lösung sind, hat detektor.fm-Moderatorin Yvi Strüwing mit dem Verkehrspsychologen Peter Fiesel besprochen.
Redaktion: Oliver Haupt