Pauschale Ablehnung
Wenn man einen Psychotherapie-Platz braucht, ist die Suche allein oft schon schwer genug. Wer keinen Platz bei einem niedergelassenen Therapeuten findet, der die Behandlung direkt abrechnet, darf sich eine Behandlung bei nicht niedergelassenen Therapeuten erstatten lassen. Der Gesetzgeber stellt im Fünften Sozialgesetzbuch sicher, dass die gesetzlichen Krankenkassen dringend nötige Behandlungen auch in einer Privatpraxis zahlen müssen. Dafür muss der Patient einen Antrag stellen und nachweisen, dass er keinen Therapeuten mit Kassenzulassung finden konnte.
Viele private Psychotherapeuten berichten, dass Kassen diese Anträge gerade häufig pauschal ablehnen. Das gehe zu Lasten der eigentlich hilfsbedürftigen Patienten. Sie müssten einen monatelangen Papierkrieg gegen die Kassen führen, um zu ihrem Recht zu kommen.
Es ist häufiger als früher, dass die Krankenkassen behaupten, dass Unterlagen nicht angekommen seien oder unvollständig seien. – Judith Schild, Psychologische Psychotherapeutin und im Bundesvorstand der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT)
Kostenerstattung bei Psychotherapie verzehnfacht
15,5 Millionen Euro im Quartal mussten die Krankenkassen 2013 für Psychotherapie per Kostenerstattung zahlen. Etwa zehn Mal so viel wie noch 2003. Seit 2014 müssen die Kassen nicht mehr angeben, wieviel Geld sie für diese Privatbehandlungen ausgeben. Interessensvertreter der Psychotherapeuten meinen: Das geschieht, damit die Kassen nicht den größeren Bedarf zugeben müssen.
Über die Kostenerstattung wird letztlich das Systemversagen dokumentiert. Dass es also nicht gelingt, einen kassenzugelassenen Therapeuten zur Verfügung zu stellen. – Judith Schild, Diplom-Psychologin und im Bundesvorstand der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT)
Neue Richtlinie wirkungslos?
Am 1. April 2017 ist eine neue Psychotherapie-Richtlinie in Kraft getreten, die das Problem angehen sollte. Praxen mit Kassensitz müssen nun Akutsprechstunden anbieten und 200 Minuten in der Woche telefonisch erreichbar sein. Außerdem wurde eine Akuttherapie eingeführt, die 10 Stunden Behandlungszeit umfasst. Doch Psychotherapeuten ohne Kassensitz sagen: zu einer schnelleren Behandlung hat das nicht geführt. Denn diese neuen Dienste gehen von der Behandlungszeit der kassenzugelassenen Therapeuten ab. Und erhöhen damit den Bedarf weiter.
Mauern die Krankenkassen – und welche Gründe hätten sie dafür? Über die Schwierigkeiten in der Kostenerstattung und mögliche Folgen hat detektor.fm-Moderator Lucas Kreling mit Judith Schild gesprochen. Sie ist Diplom-Psychologin in Münster und im Bundesvorstand der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie.
Redaktion: Christian Erll