Die Vereinten Nationen werfen es Deutschland vor. Die Europäische Kommission auch. Ebenso Amnesty International. Die Rede ist vom „Racial Profiling“: dem gezielten Kontrollieren bestimmter Personen aufgrund äußerer Merkmale – wie zum Beispiel der Hautfarbe, den Haaren oder einer fremden Sprache. Erlaubt ist das nicht. Es passiert trotzdem.
Racial Profiling kann nicht sein, weil’s nicht sein darf
Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Nach diesem Muster antworten Offizielle in der Regel, befragt man sie zu dem Problem des „Racial Profiling“. Denn das ist in Deutschland verboten. Und weil das so ist, tut es die Polizei auch nicht. Doch ist es so einfach?
Für Menschen, deren Äußeres mit afrikanischen oder arabischen Ländern verbunden wird, ist es das nicht. Und wenn sie nicht selbst regelmäßig solche Situationen erleben, dann hören sie von Freunden oder Bekannten davon. Und auch wenn das für sich genommen immer nur Einzelfälle sein mögen: das Fragezeichen wächst, wie groß das Problem wohl tatsächlich ist.
Nicht zuletzt auch deswegen, weil auf diese Weise Menschen beginnen, das Vertrauen zu verlieren: in die Polizei, den Staat und das Land, in dem sie Steuern zahlen, studieren oder zur Arbeit gehen.
Eine Kontrolle alle drei Wochen
Jemand, der auch nicht glauben wollte, dass es „Racial Profiling“ in Deutschland gibt, ist Sandhya Kambhampati. Sie ist für ein journalistisches Stipendium seit neun Monaten beim gemeinnützigen Recherchezentrum correctiv.org. In dieser Zeit wurde sie 23 Mal von der Polizei kontrolliert. Aus Ärger darüber hat sie eine Recherche zum Racial Profiling gestartet. Weil sie selbst lernen musste, dass das ein Problem ist.
Über ihre Recherche und ihre Erfahrungen hier in Deutschland hat sie mit detektor.fm-Moderatorin Maja Fiedler gesprochen.