Airbnb gehört mittlerweile zu den beliebtesten Internetdiensten für Reisende. Über das Portal des amerikanischen Unternehmens kann man für wenig Geld private Zimmer mieten und vermieten. Oft weiß der eigentliche Vermieter der Wohnung nichts von den zeitweiligen Untermietern.
In New York steht das Unternehmen deshalb nun vor Gericht. Nach einer Untersuchung der Staatsanwaltschaft waren Ende Januar zwei Drittel aller New Yorker Angebote illegal. Das Urteil könnte das System der Untervermietung beeinflussen. Es gibt wichtige Unterschiede bei der Art der Unterkünfte. Manche stellen ihren Hauptwohnsitz ein und vermieten nur ein Zimmer, andere haben eine Zweitwohnung, die sie regelmäßig komplett vermieten.
Einige machen das professionell und versteuern ihre Einkünfte nicht. Wo genau das Problem liegt und was Vermieter beachten müssen, darüber haben wir mit dem Rechtsanwalt Bodo H. Meier gesprochen. Er ist auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert.
Wenn ich an Feriengäste oder Handwerker vermiete, dann ist das steuerlich zu berücksichtigen. Ich muss meine Einnahmen versteuern. – Bodo H. Meier