Das falsche Bein operiert, Medikamente verwechselt oder falsch dosiert – der Albtraum vieler Patienten wird an deutschen Krankenhäusern nicht selten zur Realität. Pro Jahr unterlaufen dem Personal 175 000 Behandlungsfehler, Hochrechnungen zufolge sterben rund 17 000 Patienten jährlich an den Folgen von Behandlungsfehlern. Und damit nicht genug: Klagt ein Patient gegen den Pfusch, muss er den Behandlungsfehler selbst beweisen. Mit den medizinischen Einzelheiten sind Laien aber meist überfordert.
Die Politik will geschädigten Patienten jetzt unter die Arme greifen. Mit einem neuen Patientenrechtegesetz sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, ihre Mitglieder im Fall einer Klage zu unterstützen. Ob das tatsächlich etwas bringt und was wirklich dran ist an dem Gesetzesentwurf, haben wir Hedwig François-Kettner gefragt. Sie ist Vorsitzende des „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ und Pflegedirektorin der Charité. Im Interview erklärt sie, wieso das Patientenrechtegesetz ein guter Schritt nach vorn wäre.