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„Reichsbürger“ sind der Meinung, dass das Deutsche Reich rechtlich gesehen fortbesteht. Foto: LUFTFELDPOST – 13. Januar 1943. CC BY 2.0 | Karl-Ludwig G. Pogermann / Flickr

Verfahren gegen mutmaßlichen „Reichsbürger“

Die Bundesrepublik existiert nicht

„Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als legitimen Staat an. Sie geben an, ihre eigene Regierung, eigene Papiere und eine eigene Polizei zu haben. Die Berliner Behörden sehen in Daniel Schwartz einen „Reichsbürger“. Er steht morgen wegen Steuerverweigerung vor Gericht.

Anhänger der Reichsbürgerbewegung sind der Ansicht, dass die Bundesrepublik Deutschland verfassungs- und völkerrechtlich nicht existiert. Eine der Begründungen dafür lautet, dass das Grundgesetz keiner gültigen Verfassung entspricht. Nach Meinung der selbsternannten „Reichsbürger“ besteht daher das Deutsche Reich auch nach dem Zweiten Weltkrieg weiter.

Wer in der Geschichte stöbert, wird immer etwas finden, das möglicherweise formal juristisch nicht ganz richtig ist. – Udo Vetter

Reichsbürger haben eigene Staatsstrukturen

„Reichsbürger“ oder „Reichsdeutsche“ wollen die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen und haben daher ihre eigenen Exilregierungen, Ausweise und ein Deutsches Polizeihilfswerk. Die Reichsbürgerbewegung wird vom Verfassungsschutz teilweise dem rechtsextremen Milieu zugeschrieben. Morgen steht Daniel Schwartz in Berlin vor Gericht. Ihm wird von den Behörden vorgeworfen, jahrelang keine Steuern bezahlt und Chemikalien zum Bau von Sprengsätzen besessen zu haben.

Über das gesellschaftspolitische Phänomen und das Verfahren haben wir mit Udo Vetter gesprochen. Er ist Anwalt und Strafverteidiger aus Düsseldorf und betreibt den lawblog.

Udo Vetter - ist Anwalt und Strafverteidiger.

ist Anwalt und Strafverteidiger.
Udo Vetter
Welche rechtlichen Grundlagen stehen hinter der Reichsbürgerbewegung? 08:45

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