Reinheitsgebot: deutsches Kulturgut?
Die Vorstellung von der Reinheit des Bieres überdauert in verschiedenen Formen und Ausführungen bereits Jahrhunderte. Denn auch das heute in Deutschland gültige „Vorläufige Biergesetz“ (VorlBierG) von 1993 bezieht sich im Wesentlichen auf diesen Reinheitsgedanken.
Dennoch hat die Unesco das Reinheitsgebot für Bier nicht als Weltkulturerbe aufgenommen. Das Auswahlgremium begründet diese Entscheidung damit, dass die Bierproduktion zu industriell geprägt sei. Außerdem spiele der Mensch als Wissensträger der Brautradition zunehmend eine nachrangige Rolle.
Der Biermarkt ist vielfältig
Trotz der wenigen Bestandteile entfalten sich im Bier verschiedene Geschmacksrichtungen. So reicht die Vielfalt der Aromen von frischem Heu über fruchtig, zitronig bis hin zu erdiger Würze. Dieses Geschmacksspektrum erreichen die Brauer durch bestimmte Hopfensorten und spezielle Brauvorgänge.
Fluch oder Segen?
Wer in Deutschland Bier verkaufen möchte, ist auch heute noch an das Reinheitsgebot gebunden. Während es vom Deutschen Brauer-Bund als Garant für die Qualität des deutschen Bieres geschätzt wird, sehen sich vor allem kleinere Kreativbrauereien in ihrer Innovations- und Experimentierfreude ausgebremst. Dabei wächst die Nachfrage von Biermixgetränken. Besonders im Trend liegen naturtrübe Radler.
Unser Reinheitsgebot ist praktisch ein Bezeichnungsschutz, der regelt, was Bier heißen darf. Es geht ja nicht darum, ob das Bier besonders rein hergestellt ist. – Prof. Dr. Kölling-Paternoga, Universität Hohenheim
Über das deutsche Bier und die Aktualität des Reinheitsgebots spricht detektor.fm Moderatorin Doris Hellpoldt mit Prof. Dr. Kölling-Paternoga.
Redaktion: Yannic Köhler, Sören Hinze