Sonntags müssen die Spätis zu bleiben
Berliner Späti-Besitzer haben auf eine Reformierung des aktuellen Ladenöffnungsgesetzes in der Hauptstadt gehofft. Im Moment sagt das Gesetz, dass alle Einzelhändler rund um die Uhr geöffnet haben dürfen – allerdings nur bis zum Samstag. An Sonn- und Feiertagen müssen die Ladentüren geschlossen bleiben. Ausgenommen von der Regel sind Geschäfte, die ausschließlich Souvenirs oder Lebensmittel zum Sofortverzehr anbieten. Dabei reicht die Kombination aus Postkarten-Stand, Zuckerware und Bier nicht aus, um zum Beispiel eine Gaststättenerlaubnis zu bekommen. Wer diese Erlaubnis besitzt, muss klar zeigen, dass es sich um eine Gaststätte handelt. Für Spätis und ihre Besitzer ist das eine Hürde.
Es hat sich nichts an der Rechtslage geändert. Es wurde nur bestätigt, was bisher galt. – Andy Hehmke, Ordnungs- und Wirtschaftsstadtrat in Friedrichshain-Kreuzberg
Berliner sind unglücklich über die Entscheidung
Das Landesverwaltungsgericht hat die aktuelle Rechtslage nun bestätigt. Und viele Späti-Besitzer protestieren gegen das Gesetz. Sie wollen den Beschluss nicht hinnehmen. Wer trotzdem unerlaubt an einem Sonn- oder Feiertag verkauft, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Dennoch öffnen manche weiterhin inoffiziell ihre Geschäfte und versuchen dabei, nicht vom Ordnungsamt erwischt zu werden. Für Spätis ist der Sonntag der umsatzstärkste Tag. Sie fürchten um ihre wirtschaftliche Existenz, wenn sie an Sonn- und Feiertagen ihr Geschäft zu lassen. Aber auch viele Berliner glauben, dass die Schließpflicht an Sonntagen ihre Kiezkultur negativ beeinflussen wird.
Man muss anerkennen, dass es eine Debatte in der Stadt gibt, die sagt, Spätis gehören zur Berliner Kultur. Spätis sind nicht nur Verkaufstellen, sondern auch soziale Treffpunkte. – Andy Hehmke
Über das Berliner Ladenöffnungsgesetz spricht detektor.fm-Moderatorin Yvi Strüwing mit dem Ordnungs- und Wirtschaftsstadtrat Andy Hehmke.
Redaktion: Luisa Bebenroth