Badekleidung – In München ein dehnbarer Begriff
Extremwetter, Hitzerekord – seit Beginn der Wetteraufzeichnungen ist es im Juni noch nie so heiß gewesen wie dieses Jahr, berichtet der Klimawandeldienst der EU. Bei Temperaturen um die 40 Grad Celsius strömen viele Menschen an Badestrände, Freibäder und Seen. So auch in München. Und fast überall gilt die Vorschrift, Badekleidung zu tragen. Auch die kommunale Badekleidungsverordnung der Stadt München schreibt das vor.
Bis vor Kurzem hieß es: Außerhalb der offiziellen FKK-Badestellen muss man Badekleidung tragen. Das war jedoch etwas unscharf. Nun ist die Regel allerdings geschärft worden, und es bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen. – Johannes Mayer, Kreisverwaltungsreferat München
Wie viel FKK ist erlaubt? Über diese Frage hat der Münchner Stadtrat in den vergangenen Wochen gestritten. Den Anlass dazu haben mehrere Frauen gegeben, die sich barbusig am Isar-Ufer aufhielten. Und zwar solange, bis Sicherheitskräfte die Frauen nachdrücklich aufforderten, ihre Brüste zu bedecken oder an ausgewiesene FKK-Badestellen zu gehen. Die Situation ging so weit, dass sich andere Badegäste aus Solidarität mit den Frauen ebenfalls entkleideten.
Stadtrat diskutiert über Nacktbaden
Nach diesem Vorfall hat die CSU-Fraktion einen Dringlichkeitsantrag im Stadtrat eingereicht, wodurch die offizielle Verordnung konkretisiert wurde: Nacktbaden sei demnach erlaubt, wenn Bekleidung die „primären Geschlechtsorgane vollständig“ bedeckt. Die Grünen hatten davor unter anderem eingewendet, dass es nicht nachvollziehbar sei, wenn Männer „oben ohne“ baden dürften, Frauen hingegen nicht.
Über die Rechtslage zum Nacktbaden in München hat detektor.fm-Moderator Philipp Weimar mit Johannes Mayer vom Kreisverwaltungsreferats München gesprochen.
Redaktion: Alina Metz und Oliver Haupt