Arbeitsrecht im Ausnahmezustand: So könnte man das beschreiben, was die vergangenen Wochen los war. Etwa ein Drittel der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hat teilweise oder vollständig von zu Hause aus gearbeitet, hat das Deutsche Institut der Wirtschaftsforschung (DIW) ermittelt. Der SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil stellt sich für die Zukunft zwar ein Recht auf Homeoffice vor. Bislang gibt es einen solchen Anspruch aber nicht.
Was heißt das dann für das Arbeitsrecht? Wenn nun etwa viele Büros langsam voller werden, immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Homeoffice zurückkehren. Kann man sich dem verweigern? Etwa aus Angst vor Ansteckung oder Unsicherheit?
Bevor die Beschäftigten zurück an die Arbeitsplätze gebeten werden, muss der allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllen. Bestimmte Arbeitsschutzmaßnahmen sollten erfüllt sein. Dazu gehört etwa, dass das Ansteckungsrisiko bewertet wird und Hygienekonzepte erarbeitet werden. Denn der Arbeitsschutz gilt auch und besonders in Coronavirus-Zeiten.
Nicht nur der Arbeitsschutz, auch die Arbeitszeitregelung ist eine wichtige Säule im Arbeitsrecht. Arbeitszeiten sind im Homeoffice schwerer kontrollierbar. Das geht aber nicht zu Lasten der Arbeitgeber, sondern ist eher Nachteil der Arbeitnehmer. Untersuchungen zeigen: Im Homeoffice wird tendenziell länger gearbeitet als im Büro.
Die Arbeitsrechtlerin Prof. Dr. Katja Nebe hofft daher, dass bald ein Rechtsanspruch auf Homeoffice kommt und die Pandemie-Situation dieses Recht beschleunigen kann. Denn nun könne kaum noch jemand behaupten, dass Unternehmen das nicht realisieren können.
Im Podcast Status: Homeoffice befragt die detektor.fm-Redakteurin Marie-Sophie Schiller die Arbeitsrechtlerin Prof. Dr. Katja Nebe von der Universität Halle-Wittenberg zum Arbeitsschutz im Homeoffice.