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Telefonwerbung kann ganz schön lästig sein – oft ist sie nicht einmal erlaubt. Foto: Worried! | CC BY 2.0 | Alon / flickr.com

Telefonwerbung: Was ist erlaubt?

Bei Anruf Vertrag: So werde ich los, was ich nie wollte

In der ersten Jahreshälfte 2017 sind die Beschwerden über unerlaubte Werbe-Anrufe in die Höhe geschossen. Kein Wunder, denn am Telefon lässt sich mancher Verbraucher Dinge andrehen, die er weder will noch braucht.

Passiert ist es wohl jedem schon mal: Ein unbekannter Anrufer meldet sich freundlich am Telefon und bietet, ohne den Angerufenen zu Wort kommen zu lassen, einen neuen Mobilfunk- oder Stromvertrag. Natürlich extrem günstig, natürlich mit jahrelanger Laufzeit.

Oft wird mir dann suggeriert, es geht um meine Vertragsdetails. Im Endeffekt geht es dann aber darum, ein neues Produkt zu verkaufen. – Stefanie Siegert, Verbraucherschutz Sachsen

Selbstverständlich kann man als Kunde über Telefonwerbung auch zu einem guten Angebot kommen. Viele Leute fühlen sich von den ungebetenen Anrufern aber genervt oder gar bedrängt. Tendenz steigend. Nach Angaben der Rheinischen Post haben sich allein in der ersten Hälfte des Jahres 2017 annähernd so viele Menschen über unerlaubte Werbeanrufe beschwert wie im ganzen Jahr 2016.

Verbraucher müssen einverstanden sein

Unerlaubt ist ein werbender Telefonanruf dann, wenn der Verbraucher dem Unternehmen nicht zuvor schriftlich sein Einverständnis gegeben hat. Dabei ist es nicht ausreichend, wenn der Anrufer sich die Erlaubnis zu Anfang des Gesprächs geben lässt.

Unzulässig sind auch solche Werbeanrufe, bei denen die Nummer unterdrückt wird. In solchen Fällen können sich Verbraucher bei der Bundesnetzagentur oder den Verbraucherzentralen beschweren. Die verfolgen die Missachtung der Regeln dann als Ordnungswidrigkeit.

Vertrag nach Telefonwerbung: Widerrufsrecht gilt auch hier

Aber was, wenn ich mich doch überrumpeln lasse und am Ende des Telefonats Inhaber eines Vertrags bin, den ich gar nicht wollte? In diesem Fall kann in der Regel der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.

Teilweise kann es sogar sinnvoll sein, den Vertragsschluss in einem ersten Schritt zu bestreiten. Die Pflicht, einen Beweis zu erbringen, liegt dann nämlich nicht beim Verbraucher, sondern beim Unternehmen. Hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass das Gespräch nicht aufgezeichnet wird.

Wie man sich noch schützen kann, um nervigen Anrufen oder gar Verträgen zu entgehen, hat detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert mit Stefanie Siegert besprochen. Sie ist Referentin für Recht und Digitales beim Verbraucherschutz Sachsen.

Stefanie Siegert - ist Referentin für Recht und Digitales beim Verbraucherschutz Sachsen. Foto: vzs

ist Referentin für Recht und Digitales beim Verbraucherschutz Sachsen. Foto: vzs
Es kann durchaus sein, dass die Unternehmen so große Gewinne generieren, dass die Ordnungsgelder, die da winken, noch nicht hoch genug sind.Stefanie Siegert
Nervende Werbe-Anrufe: Was kann ich tun? 05:45

Redaktion: Hanna Gerwig

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