Das Fernsehexperiment „Terror – Ihr Urteil“ stellt eine große Frage: Kann man Menschenleben gegeneinander aufwiegen?
Ein Bundeswehrpilot hat ein entführtes Flugzeug abgeschossen und damit 164 Passagiere getötet. Damit aber hat er auch verhindert, dass das Flugzeug in die vollbesetzte Münchner Allianz-Arena stürzt – und vermutlich zehntausende Menschenleben gerettet. Der Film basiert auf dem Theaterstück „Terror“ von Ferdinand von Schirach. Die ARD macht die Zuschauer mit dem Justizdrama zu Richtern, denn sie müssen über das Ende des Films abstimmen.
Zwei unterschiedliche Filmenden sind schon produziert. Gesendet wird das Ende, welches dem Urteil der Zuschauermehrheit entspricht. Schon im Vorfeld sorgte das Thema des Films für Diskussionen. Die Frankfurter Rundschau hält das Fernsehexperiment für bedenklich und meint: Der Mob fällt ein Urteil – vor dem Fernseher.
Moral, Grundgesetz und der Utilitarismus
Die Brisanz des Films entsteht vor allem durch die moralische Frage, ob der Pilot Lars Koch seine eigene Moral über die Verfassung stellen darf. Das Grundgesetz, die deutsche Verfassung, geht von dem Grundsatz aus, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und kein Leben über ein anderes gestellt werden darf.
Der Pilot hätte demnach also nicht töten dürfen, um andere Menschen zu retten. Der Pilot Lars Koch entscheidet sich jedoch utilitaristisch – und stellt die Leben der Stadionbesucher über das der Flugzeugpassagiere:
- Der Utilitarismus ist eine philosophische Strömung, die menschliches Handeln nicht nach den Motiven beruteilt, sondern danach, welche Folgen dieses Handeln hat.
- Der englische Philosoph Jeremy Bentham sprach dazu von der Maxime vom „größtmöglichen Glück der größtmöglichen Zahl.“
„Terror – Ihr Urteil“ ist keine reine Fiktion
Diese Diskussion ist keine theoretische. In der Vergangenheit gab es im realen Leben immer wieder gesellschaftliche Kontroversen, die sich mit utilitaristischen Fragen beschäftigt haben. Der 11. September 2011, als Terroristen in das World Trade Center flogen, gilt vielen hier als Beleg dafür, dass man mitunter so und nicht anders handeln muss.
Die deutsche Öffentlichkeit sah sich ebenfalls immer wieder mit ähnlich kontroversen Fragen konfrontiert: Im Fall des Kindermörders Magnus Gäfgen zum Beispiel. Der hatte 2003 einen elfjährigen Jungen entführt. Nach seiner Verhaftung drohte ihm der ermittelnde Polizist mit Folter, um das Versteck des entführten Jungen zu erfahren.
In jüngerer Zeit wird nun über die Regeln für selbstfahrende Autos diskutiert. Sollen die im Krisenfall selbst entscheiden dürfen, ob sie lieber weniger Menschen gefährden, wenn das viele rettet: und so zum Beispiel auf den Bürgersteig ausweichen, statt auf die Gegenfahrbahn oder gar nicht?
Warum im deutschen Rechtssystem all diese Fragen unmissverständlich geregelt sind, wieso ein Menschenleben eben nicht weniger wert ist als viele, und weshalb das TV-Experiment somit schlussendlich eine Frage aufwirft, die sich nicht wirklich stellt, das hat detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf mit Dietmar von der Pforten besprochen. Er ist Professor für Rechts- und Sozialphilosophie an der Universität Göttingen.