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Todesstrafe | Utah führt Erschießungskommandos wieder ein

Der Tod als Strafe

Die Todesstrafe wird in Deutschland schon lange nicht mehr in der Rechtssprechung verwendet. Derweil stößt in den USA ihre Anwendung auf breite Zustimmung. Während die populäre Giftspritze immer mehr in Verruf gerät, kommen andere Methoden wieder aus der Versenkung.

Tod durch Erschießungskommando. Was wie ein grausames Relikt aus der Vergangenheit klingt, ist in dem US-Bundesstaat Utah nun wieder erlaubt. Von den 32 Bundesstaaten, in denen die Todesstrafe verhängt wird, sind lediglich in Oklahoma Erschießungskommandos zulässig. Nachdem Utah diese 2004 zunächst abgeschafft hatte, sollen die Todeskandidaten zukünftig durch fünf freiwillige Scharfschützen aus mehreren Metern Entfernung hingerichtet werden.

Der Giftschrank ist leer

Der Grund für den Rückgriff auf diese mittelalterlich wirkende Methode: Den USA geht der Stoff für die Giftspritzen aus. Europäische Hersteller weigern sich, die Substanzen zu liefern. Der Export von den Narkosemitteln Thiopental-Natrium und Pentobarbital werden durch die Anti-Folter-Verordnung der EU verhindert. In den USA hat der einzige US-Hersteller von Pentobarbital vor einigen Jahren seine Produktion wegen wachsender Proteste eingestellt.

Alternative, eigenproduzierte Giftcocktails haben in den Vereinigten Staaten immer wieder zu Komplikationen geführt. Hinrichtungen zogen sich teilweise mehrere Minuten qualvoll in die Länge. So kam es im April vergangenen Jahres bei der Exekution von Clayton Lockett in Oklahoma zu einer verheerenden Panne. Nachdem ihm eine Giftspritze verabreicht worden war, starb er erst nach mehr als 40 Minuten an einem Herzinfarkt. Die Infusion war nicht richtig eingestellt worden. Nichtsdestoweniger kann sich die Todesstrafe noch immer auf eine breite Zustimmung unter den Amerikanern verlassen.

Oberstes US-Gericht prüft Verfassungsmäßigkeit

Derzeit setzt sich der US-Supreme Court mit der Rechtmäßigkeit von Giftspritzen auseinander. Kritiker bezweifeln, dass diese Hinrichtungsmethode mit dem in der Verfassung verankerten Verbot grausamer und ungewöhnlicher Bestrafung vereinbar ist. Die Einführung von Erschießungskommandos soll Hinrichtungen nun „humaner“ machen.

Über die rechtlichen Hintergründe der Todesstrafe und die öffentliche Wahrnehmung in Deutschland hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit Professor Franz Streng gesprochen. Er ist Leiter der Forschungsstelle für Kriminologie und Sanktionenrecht der Universität Erlangen.

Todesstrafe aus juristischer Sicht 06:17

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