Vielleicht begreift der eine oder andere das auch als Auszeichnung, aber in der Regel fürchten Boulevard-Redaktionen sie: die Gegendarstellung.
Denn hat ein „Opfer“ eine solche erwirkt, heißt das: im Heft steht schwarz auf weiß, dass die Redaktion gelogen hat.
Auch wenn gerichtlich hierbei meistens festgelegt wird, dass die Gegendarstellung genau so groß und genau so gut sichtbar sein muss, wie der fehlerhafte Artikel, auf den sie sicht bezieht – die meisten Redaktionen geben sich alle Mühe, auf eine Gegendarstellung nicht extra noch hinzuweisen.
Die „Schöne Welt“ scheint da ein bisschen anders zu ticken. Auch dort war man zu einer Gegendarstellung verpflichtet, Günter Jauch hatte die durchgesetzt – nur wurde daraus gleich eine ganze Doppelseite. Über Gegendarstellungen berichten, weil man selbst zu einer verdonnert wurde? Das haben selbst Moritz Tschermak und Mats Schönauer noch nicht erlebt.
Die beiden gehen für ihr Blog „Topf voll Gold“ dem schwierigen Hobby nach, Woche für Woche die Regenbogenpresse zu sichten, auf der Suche nach den Stilperlen der Boulevard-Woche. Über Gegendarstellungen, falsche Berichterstattung, die rechtlichen Möglichkeiten für „Opfer“ und die Frage, wer sich oft und wer sich selten wehrt, sprechen wir in dieser Woche.