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Wenn es um die Pflege der Eltern geht, sollte man sich gut beraten, aber nicht in Panik verfallen, meint Rechtsexperte Michael Sittig. Foto: Grandparents CC BY-SA 2.0 | Ben Smith/ flickr.com

Unsicherheit über Elternunterhalt

Wenn die Eltern alt werden

Nicht nur Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Auch Töchter und Söhne müssen etwas von ihrem Einkommen abgeben, wenn ihre Eltern später Pflege brauchen. Wen betrifft das und wie berechnet sich der sogenannte „Elternunterhalt“?

Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?

Der „Elternunterhalt“ bereitet vielen Familien Kopfzerbrechen und sorgt immer wieder für Unsicherheit: Wie viel Geld müssen Kinder zahlen, wenn ihre Eltern im Alter Hilfe brauchen? Das ist in Deutschland genau festgelegt. Zahlen müssen Kinder grundsätzlich erst, wenn sich die Eltern aus ihrem eigenen Einkommen und ihrem Vermögen nicht mehr finanzieren können.

Im Prinzip sind alle Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Es sei denn, sie können beweisen, dass es in der Kindheit zu schwerer Misshandlung oder Vernachlässigung gekommen ist. Auch wenn ein Elternteil nachweislich keinen Unterhalt für sein Kind bezahlt hat, obwohl es das gekonnt hätte, kann die Unterhaltspflicht für Söhne oder Töchter in manchen Fällen erlassen werden. Eine schlechte Beziehung oder eine seit Jahren andauernde Funkstille hingegen zählt nicht als Grund.

Wie wird der Elternunterhalt berechnet?

Der Elternunterhalt hängt vom konkreten Einkommen der Kinder ab. Bei einer ledigen Person dürfen mindestens 1.800 Euro vom Nettoeinkommen übrig bleiben. Das ist der sogenannte Selbstbehalt. Dieser liegt für eine Familie monatlich bei 3240 Euro netto. Erst darüber werden dann Anteile vom Einkommen fällig. Auch darüber hinaus können erwachsene Kinder einen großen Teil ihres Vermögens schützen. Ein Haus oder eine eigene Wohnung müssen in der Regel nicht verkauft werden. Deswegen meint Michael Sittig, Redakteur für Rechts- und Wirtschaftsthemen bei Stiftung Warentest, der Elternunterhalt sei kein Grund zur Panik. Kinder pflegebedürftiger Eltern müssen nicht um ihren Lebensstandard fürchten.

Das Eigenheim ist geschützt und es gibt auch noch einen Notgroschen von 10.000 Euro, der ist auch geschützt. – Michael Sittig, Stiftung Warentest

Über diese und weitere Regeln zum Thema Elterunterhalt hat der Rechtsexperte Michael Sittig von Stiftung Warentest mit deketor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt gesprochen.

Michael Sittig - ist studierter Jurist und Redakteur für Rechts- und Wirtschaftsthemen bei Stiftung Warentest.

ist studierter Jurist und Redakteur für Rechts- und Wirtschaftsthemen bei Stiftung Warentest.
Ich rate immer, mindestens eine Beratung bei einem Fachanwalt für Sozial- oder Familienrecht in Anspruch zu nehmen, wenn es um den Elternunterhalt geht.Michael Sittig
Elternunterhalt 07:23

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