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Kinderwunsch: Urteil zur künstlichen Befruchtung

Kein Trauschein, keine Unterstützung

Familienministerin Manuela Schwesig will unverheirateten Pärchen mit Kinderwunsch Geld für die künstliche Befruchtung zahlen. Bisher ist das per Anweisung vom Bundesversicherungsamt verboten.

Ob der Wunsch nach einem Kind erfüllt wird, hängt manchmal von biologischen Ursachen ab. Manche Paare können auf natürlichem Weg einfach keine Kinder bekommen. Schon seit über vier Jahrzehnten besteht daher die Möglichkeit zur künstlichen Befruchtung der Frau.

Zuschuss durch Krankenkassen

Deutsche Krankenkassen bezuschussen verheiratete Paare in der Regel bei ihren ersten drei Versuchen, ihrem Kinderwunsch mit künstlicher Befruchtung nachzuhelfen. In dem Fall trägt die Kasse die Hälfte der Kosten. Je nach Methode liegen diese zwischen 2000 und 5000 Euro. Für unverheiratete Paare ist die künstliche Befruchtung jedoch eine noch teurere Option. Denn Pärchen mit Kinderwunsch, aber ohne Trauschein, werden von den Krankenkassen allein gelassen. Das liegt nicht unbedingt daran, dass die Kassen nicht zahlen wollen. Verboten wird das durch einen Beschluss des Bundesversicherungsamtes und des Bundessozialgerichts. Ein wenig anders sieht das in den Bundesländern aus. Denn diese dürfen kinderlose und nicht verheiratete Paare unterstützen. Bis auf  Sachsen-Anhalt nimmt jedoch bisher kein Land sein Recht auf Unterstützung wahr.

Einwand vom Familienministerium

Familienministerin Manuela Schwesig möchte das nun ändern. Die oftmals „letzte Hoffnung“ für Paare sollte nicht durch einen Trauschein gewertet werden. Auch die Bundestagsfraktion der Grünen legt einen Gesetzesentwurf vor, der nicht verheiratete Paare nicht mehr benachteiligen soll. Die bisherigen Regelungen seien diskriminierend und nicht mehr zeitgemäß.

Für ein Land, in dem immer mehr Paare ohne Trauschein Eltern werden, ist der Entwurf womöglich ein wichtiger Schritt. Schätzungen zufolge ist in Deutschland heute jedes siebte Paar ungewollt kinderlos. Der CDU-Politiker Jens Spahn hält jedodch an den bisherigen Regelungen fest. Er hält es für wichtig, dass ein Kind in eine gefestigte Elternbeziehung geboren wird.

Das kann sicher auch für unverheiratete Paare gelten, ist dann halt nur schwer nachzuvollziehen. – Jens Spahn

Über das Thema der künstlichen Befruchtung bei unverheirateten Paaren hat detektor.fm-Moderator Christoph Dziedo mit der stellvertretenden Vorsitzenden der grünen Bundestagsfraktion, Katja Dörner, gesprochen.

Katja Dörner - ist stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen

ist stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen
Den eigenen Kinderwunsch erfüllen zu können, darf nicht davon abhängig sein, in welchem Bundesland man lebt.Katja Dörner
Bezuschusste, künstliche Befruchtung – nicht für unverheiratete Paare 04:17

Redaktion: Ronja Hoffmann

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