Aus vier mach sechs
Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen, um die steigenden Mieten zu dämpfen. Die ortsübliche Vergleichsmiete soll neu berechnet werden. Bislang werden die Mieten der vergangenen vier Jahre berücksichtigt. Zukünftig sollen die Mieten der vergangenen sechs Jahre herangezogen werden. Grund für diese Änderung ist laut Bundesregierung, dass die Mieten in vielen Regionen vor sechs Jahren noch geringer ausgefallen sind als heute.
Allenfalls hat diese Minireform Auswirkungen in einem homöopathischen Ausmaß, denn ob jetzt die Mietvertragsabschlüsse oder Mieterhöhungen der letzten vier Jahre oder sechs Jahre bei der ortsüblichen Vergleichsmiete zugrunde liegen, das wird sich im günstigsten Fall im Cent-Bereich auswirken. – Ulrich Ropertz, Geschäftsführer vom Deutschen Mieterbund
Ortsübliche Vergleichsmiete oder doch Mietendeckel?
Auch der vom Berliner Senat vorgestellte Mietendeckel soll die ansteigenden Mietpreise ausbremsen. Die Wohn- und Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) plant für 2020 die Wohnmieten in Berlin zu begrenzen. Fünf Jahre lang dürften die Mieten dann nicht mehr erhöht werden.
Im Oktober wird darüber entschieden, wie der endgültige Entwurf eines solchen Mietendeckels aussehen würde. Sollte er im parlamentarischen Verfahren die Mehrheit bekommen, würde die ortsübliche Vergleichsmiete in Berlin keine Rolle mehr spielen.
Ob die neue Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete die ansteigenden Mieten wirklich ausbremsen kann und die effektivste Maßnahme ist, um dieses Ziel zu erreichen, darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Yvi Strüwing mit Ulrich Ropertz. Er ist Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes.
Redaktion: Lena Jansen