In Deutschland müssen erwachsene Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern zahlen. Kinder müssen aber erst dann zahlen, wenn sie selbst genug verdienen. Die Kosten für die Unterbringung der Eltern im Alter sind oft so hoch, dass die eigenen Ersparnisse dafür nicht ausreichen. In diesem Fall springt zwar erst einmal das Sozialamt ein, fordert die Kosten jedoch in vielen Fällen später von den Kindern zurück.
Aber ist ein Kind auch dann unterhaltspflichtig, wenn es die Eltern seit fast 30 Jahren nicht mehr gesehen hat? Über diese Frage berät derzeit der Bundesgerichtshof.
Über die Pflicht, für die Pflege der Eltern aufzukommen, haben wir mit dem Fachanwalt für Familienrecht, Jochem Schausten, gesprochen.
Grundsätzlich gilt: sie müssen zahlen, wenn sie leistungsfähig sind. – Jochem Schausten, Anwalt für Familienrecht