Bisher gelten für der Großteil der Studienplätze für das Medizinstudium drei Auswahlkriterien. Bei 20% der Plätze zählt die Abiturnote, bei wiederum 20% kommt es auf die Wartesemester an und bei den übrigen 60% haben die Universitäten eigene Auswahlverfahren. Grundsätzlich soll der Abiturschnitt weiterhin eine wichtige Rolle spielen.
Ein Deckel für die Wartesemester
Das Bundesverfassungsgericht mahnt beim Medizinstudium vor allem die vielen Wartesemester an und verlangt eine Begrenzung auf maximal vier Jahre. Bisher haben die Wartesemester aber auch Bewerbern mit weniger gutem Abiturschnitt einen Studienplatz garantiert. Wenn auch nach sehr langer Wartezeit.
In Zukunft wird das anders sein. Es gibt eben ein Maximum, das heißt es gibt auch keine Garantie mehr auf einen Studienplatz. Und das finde ich falsch. Ich denke Arzt ist ein Beruf, den man wirklich wollen sollte. – Johanna Roth, taz
Wer wirklich Medizin studieren will, wartet auch ein paar Jahre länger auf seinen Studienplatz, meint Johanna Roth. Zumindest hätte so jeder am Ende die Chance Arzt zu werden. Und das ist doch eigentlich das Ziel des Bundesverfassungsgerichts: Chancengleichheit bei der Vergabe der Studienplätze.
Ich finde, wenn jemand das wirklich will, dann sollte er nach wie vor die Chance haben. Und wenn das in der Vergabe zukünftig nicht mehr so möglich ist, dann verletzt das durchaus auch den Gleichheitsanspruch den das Bundesverfassungsgericht eigentlich durchsetzen will. – Johanna Roth, taz
Über weitere mögliche Neuerungen und den Masterplan Medizin 2020 von Bund und Ländern, spricht Johanna Roth mit detektor.fm-Moderatorin Isabel Woop.