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Wendung im Fall Wulff – 400 Euro bleiben von den Vorwürfen übrig

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ermittelt: gegen Christian Wulff. Und alles, was verdächtig bleibt, sind 400 Euro. War Wulffs Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten überhaupt nötig?

Es ist gut ein Jahr her, dass Christian Wulff als Bundespräsident zurückgetreten ist. Damals hatte er erklärt, dass das Vertrauen der Mehrheit der Bevölkerung in ihn „nachhalitg beeinträchtigt“ sei. Über zwei Monate lang war er immer wieder neuen Vorwürfen der Bestechlichkeit ausgesetzt gewesen.

Rücktritt als Konsequenz der Vorwürfe

Hans Leyendecker - ist investigativer Journalist und Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung.

ist investigativer Journalist und Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung.
Hans Leyendecker

Die Chronologie der Affäre Wulff von Dezember 2011 bis Februar 2012:

  • eine fragwürdige Antwort auf die Finanzierung seines Eigenheims
  • ein aufgebrachter Anruf bei BILD-Chefredakteur Kai Diekmann
  • und Vorwürfe der Bestechlichkeit.

Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilsannahme aufgenommen. Dazu wurde die Aufhebung seiner Immunität als Bundespräsident beantragt. Wulffs Rücktritt war die logische Konsequenz.

Kaum Beweise für die Vorwürfe gegen Wulff

Nun hat die Staatsanwaltschaft Hannover über ein Jahr lang in der „Causa Wulff“ ermittelt – ohne stichhaltige Beweise für die Vorwürfe gegen Wulff zu finden. Von einem Prominentenbonus kann für unseren Interviewpartner hierbei keine Rede sein:

Das Ermittlungsverfahren war richtig, es gab einen Anfangsverdacht und mit sehr akribischen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Hannover versucht, diesen Anfangsverdacht zu belegen. (Leyendecker)

Hans Leyendecker leitet die Investigative Recherche bei der Süddeutschen Zeitung und hat die Ermittlungen gegen den Altbundespräsidenten eingehend verfolgt. Mit ihm haben wir über die Ergebnisse seiner Recherche gesprochen.

Hans Leyendecker zu den Ermittlungen gegen Wulff 03:28

Der Ausgang der Ermittlungen sagt wenig über sein moralisches Versagen aus. Das sind zwei getrennte Dinge. Aber strafrechlich ist nichts, oder fast nichts geblieben. (Leyendecker)

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