Elena betrinkt sich auf einer Party mit Freunden. Sie ist ausgelassen, hat einen guten Abend. Am Ende verpasst sie die letzte S-Bahn, einer ihrer Kommilitonen bietet ihr an, bei ihm zu übernachten. Sie stimmt zu.
Am nächsten Morgen wacht sie in seinem Zimmer auf und stellt fest, dass sie Sex hatten. Erinnerungen hat sie jedoch keine. Ein schrecklicher Verdacht wächst in ihr. Sie zieht sich zurück, steht unter Schock.
Der schwere Weg an die Öffentlichkeit
Fünf Monate später erzählt sie ihrem Freund von der Geschichte und geht zur Polizei. Auch andere Kommilitoninnen von ihr suchen die Öffentlichkeit und werfen dem Beschuldigten sexuelle Belästigung vor.
Dieses Dilemma, dass diese Frau einerseits das macht, was wir in Zeiten vom MeToo uns wünschen von Frauen, also darüber zu sprechen; und andererseits der Rechtsstaat der ihr ohne Beweise nicht helfen kann. – Hannah Bley, Autorin für Zeit Campus
Die Anzeige gegen ihren Komillitonen wird fallen gelassen, es gibt keine Beweise. So enden die meisten Anzeigen wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder versuchter Vergewaltigung.
Häufig gehen die Opfer aus Scham oder Verzweiflung zu spät zur Polizei. Ein Problem, denn die meisten Beweise finden sich am Körper der Opfer und sind oft bereits durch die erste Dusche vernichtet.
Ein tragisches Dilemma
In der Rechtssprechung gilt natürlich, dass dem Angeklagten seine Schuld bewiesen werden muss. Dafür muss nachgewiesen, dass das Opfer dem Geschlechtsverkehr nicht zugestimmt hat. Doch Alternativen zu dieser Gesetzgebung existieren. In Schweden gilt seit 2018, dass sexuellen Handlungen eine klare Zustimmung der Beteiligten vorangehen muss.
Für die aktuelle Ausgabe von Zeit Campus hat Hannah Bley die Geschichte von Elena aufgeschrieben. In dieser Folge von Zeit Campus zum Hören spricht sie mit detektor.fm-Moderator Jonas Junack über die Arbeit mit den betroffenen Personen und den Umgang mit so sensiblen Inhalten.