Nach dem Sturz des DDR-Regimes wurde die BStU, die Behörde des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen, gegründet. Die Behörde lagert in ihren Archiven Akten der Stasi. Und die Aufgabe dieser sogenannten Stasi-Behörde ist es, diese Akten zu verwalten und aufzuarbeiten. Dabei konnten bislang bereits wertvolle Aufschlüsse über die Strukturen und Vorgehensweise der Stasi und des SED-Apparats gewonnen werden.
Es gibt keinen Bereich der Gesellschaft, der nicht irgendwie von der Stasi observiert wurde. – Stefan Wolle, wissenschaftlicher Leiter des DDR-Museums in Berlin
Akteneinsicht für Bürger
Im Dezember 1991 wurde das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in Kraft gesetzt. Damit sollte die Akteneinsicht gesetzlich geregelt werden. In erster Linie können Einzelpersonen, die annehmen, von der Stasi überwacht worden zu sein, eine solche Einsicht anfordern. Die Akten können unter bestimmten Voraussetzungen aber auch von Behörden und Institutionen angefordert werden. So sollen beispielsweise Bildungsprojekte unterstützt werden, die sich mit der DDR-Geschichte auseinandersetzen.
Das Bereitstellen der Akten geht jedoch mit einem hohen Arbeitsaufwand einher. Die Akten werden vor der Freigabe datenschutzrechtlich überprüft. Die Stasi-Behörde betrachtet die Datenschutzregeln kritischer als andere Archive. Daher kann ein Antrag auf Akteneinsicht mit einer längeren Wartezeit verbunden sein.
Zukunft der Stasi-Behörde
Das Bundeskabinett sucht nun nach einer Lösung, wie die Stasi-Behörde in Zukunft weitergeführt werden soll. Eine Möglichkeit wäre, die Akten an das Bundesarchiv zu übergeben. Wenn sich das Bundeskabinett für diese Option entscheidet, müsste das entsprechende Gesetz überarbeitet werden.
Über die Zukunft der Behörde hat detektor.fm-Moderator Alexander Hertel mit Stefan Wolle gesprochen. Er ist Historiker und wissenschaftlicher Leiter des DDR-Museums in Berlin.
Redaktion: Theresa Strohbach