200 Euro Energiepreispauschale — aber wann?
Ab 15. März soll es endlich so weit sein: Studierende können sich für ihre Energiepreispauschale anmelden. 200 Euro soll es vom Bund geben, als Einmalzahlung. Im Dezember hatten bereits Rentnerinnen und Rentner ihrer Pauschale über 300 Euro erhalten, für Studierende soll es nun auch bald so weit sein. Wann das Geld auf die Konten der Studierenden überwiesen werden soll, das scheint sowohl Bund als auch Ländern noch unklar zu sein.
Immerhin: Der Bund hat bereits ein Online-Portal eingerichtet, worüber Studierende ab Mitte März die Energiepreispauschale beantragen können. Dafür braucht es allerdings ein BundID-Konto und eine Identifizierungs-App. Viele Studierende bemängeln jetzt schon, dass die bürokratischen Anforderungen unverhältnismäßig kompliziert seien. Und auch die individuellen Zugangscodes, die Universitäten und Fachhochschulen an die Studierenden übergeben sollen, scheinen bei den meisten noch nicht angekommen zu sein.
Sorgenkind Datenschutz
Neben den üblichen Kritikpunkten — „zu spät und zu wenig“ — kritisieren Expertinnen und Experten vor allem mögliche Lücken im Datenschutz. Laut Datenschutzkonferenz fehlt für die Übermittlung der Daten die rechtliche Grundlage. Im Angesicht der langen Wartezeiten soll es aber deswegen nicht zu weiteren Verzögerungen kommen. Der Auszahlung der Energiepreispauschale steht demnach nur noch die tatsächliche bürokratische Abwicklung im Weg.
Über die Herausforderungen beim Antrag für die Energiepreispauschale spricht detektor.fm-Moderatorin Marie Jainta in der neuesten Folge „Zurück zum Thema“ mit Roman Behrends, Referent für Soziales beim Student*innenRat der Universität Leipzig. Er erklärt außerdem, wie die Universitäten die Studierenden beim Antrag unterstützen könnten.