„Orange Day“ in Deutschland
Am 25. November findet der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen statt. An dem sogenannten „Orange Day“ wird weltweit auf jegliche Form der Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam gemacht. Auch in Deutschland finden zahlreiche Aktionen statt, die Gewalt gegen Frauen in das öffentliche Bewusstsein rücken sollen. So werden Kerzen für Opfer häuslicher Gewalt angezündet, orangene Frauenschuhe in den Straßen und Schaufenstern aufgestellt oder Gebäudeteile in orangenem Licht beleuchtet.
Femizid als Straftatbestand?
Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland bittere Realität: Jede dritte Frau wird hier mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt. Diese Gewalt geht oft von Männern aus. Nach Angaben des BKA versucht jeden Tag ein Mann in Deutschland seine Frau zu töten. Statistisch gesehen „gelingt“ ihm das an jedem dritten Tag. Wenn Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden, wird das als Femizid bezeichnet.
Um der Unterdrückung von Frauen entgegenzuwirken, fordern einige feministische Verbände, den Femizid als Straftatbestand einzuführen. In Deutschland werden bisher viele Tötungen von Frauen nicht als Mord, sondern als Totschlag eingestuft. Für konsequentere Strafen will Justizminister Marco Buschmann künftig das Strafgesetzbuch ändern und „geschlechtsspezifische“ Motive ergänzen.
Was würde sich durch einen Straftatbestand Femizid in Deutschland ändern? Das fragt detektor.fm-Moderatorin Lara-Lena Gödde Lena Gumnior. Sie ist Juristin und arbeitet in der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes zum Thema Femizide. Außerdem erklärt Alejandra Castillo Ara anhand des Beispiels Chile, was dort der Femizid als Straftatbestand bedeutet. Sie ist Jura-Professorin und Leiterin der Abteilung für Strafrecht an der Universität Diego Portales in Chile.