2015 hat der Bundestag eine neue Regelung zur Sterbehilfe beschlossen. Bis dahin nämlich ist die Beihilfe zum Suizid nicht strafbar gewesen. Und fünf Jahre später ist sie es wieder nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe nämlich einkassiert. Das damals beschlossene Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz, sagen die Richterinnen und Richter in Karlsruhe.
Recht auf selbstbestimmtes Sterben
Geklagt hatten Ärzte, Sterbehelfer und auch Todkranke. Möchten Sterbende ihrem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen, sind sie oft auf Hilfe angewiesen. Von Ärztinnen und Ärzten, aber auch von Vereinen, die sie auf ihrem Weg unterstützen. Genau diese Unterstützung hatte das nun gekippte Gesetz allerdings untersagt: Auch wenn die Suizidhilfe nicht kommerziell ausgerichtet ist, darf sie nicht geleistet werden. Mediziner und Medizinerinnen, die also regelmäßig bei einem Selbstmord assistiert haben, machten sich strafbar.
Das Bundesverfassungsgericht betont nun explizit das Recht auf den selbstbestimmten Tod, das sich aus dem Grundgesetz ableitet. Dem Gesetzgeber stünde es deswegen nicht zu, eine solche Entscheidung unter Strafe zu stellen. Gleichzeitig bedeutet das aber auch: Es gibt weiterhin keinen Anspruch auf Beihilfe beim Suizid.
Sterbehilfe: große Debatte im Plenum
Aber was geschieht nun? Ob die Sterbehilfe-Vereine ihre Arbeit direkt aufnehmen dürfen und der Gesetzgeber nun einen neuen Versuch wagen kann, das fragt detektor.fm-Moderator Yannic Köhler in „Zurück zum Thema“. Er spricht dafür mit Prof. Dr. Christoph Knauer. Er hat die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Yannic Köhler spricht außerdem mit Kerstin Griese von der SPD. Sie hatte mit weiteren Bundestagsabgeordneten den Gesetzesentwurf eingebracht, der nun für verfassungswidrig erklärt wurde.