Containern bleibt strafbar
Zwei Studentinnen haben Lebensmittel aus den Containern eines Supermarktes gerettet und sind daraufhin wegen Diebstahl verurteilt worden. Am 18. August 2020 hat das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil bestätigt.
Das Retten von essbaren Lebensmitteln ist strafbar, während jährlich weltweit etwa zwölf Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll landen. Dadurch werden 4,4 Milliarden Tonnen CO2 in unsere Atmosphäre gepustet. Außerdem werden knappe Ressourcen wie Ackerböden und Wasser verschwendet.
Der Einsatz gegen die Lebensmittelverschwendung
Darüber, dass sich etwas ändern muss, sind sich eigentlich alle einig. Die Frage ist nur, wie? Der Filmemacher Valentin Thurn („Taste the Waste“) hat viele Ideen.
Die Bundesregierung will mit ihrer Strategie „Zu gut für die Tonne“ das Ausmaß der Lebensmittelverschwendung bis 2030 halbieren. Dafür setzt sie auf Aufklärungsmaßnahmen und freiwillige Konzepte der Supermärkte. Nun wird die Bundesregierung durch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter Druck gesetzt, auch gesetzlich gegen die Lebensmittelverschwendung vorzugehen. Gleichzeitig haben die obersten Richter und Richterinnen nämlich auch einen politischen Wandel angemahnt.
Neben dem Gesetzgeber und den Supermärkten sind jedoch auch alle Verbraucher und Verbraucherinnen in der Verantwortung. 40 Prozent der Lebensmittelabfälle entstehen nämlich in privaten Haushalten.
detektor.fm-Moderatorin Lara-Lena Gödde spricht mit Valentin Thurn über Strategien gegen die Lebensmittelverschwendung. Außerdem erläutert Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte die rechtlichen und politischen Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Matthias Benz, Abteilungsleiter der Marketingkommunikation bei Konsum Leipzig, erklärt die Perspektive der Supermärkte.