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John MacDougall | AFP
Bild: John MacDougall | AFP

Zurück zum Thema | Querdenken

Wie gefährlich ist „Querdenken“?

Seit April protestieren „Querdenker“ gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. An den Demonstrationen nehmen vermehrt Rechtsextreme und „Reichsbürger“ teil. Deshalb gerät die Bewegung nun ins Visier des Verfassungsschutzes. Doch wie gefährlich ist „Querdenken“ wirklich?

„Zurück zum Thema“ bei Daily Drive

Rechtsextreme und Reichsbürger auf „Querdenken“-Demos

Seit April protestieren Mitglieder der „Querdenken“-Bewegung gegen eine angebliche Hygiene-Diktatur. Demonstrationen mit zehntausenden Menschen in Städten wie Stuttgart, Berlin, Hannover und Leipzig haben Schlagzeilen gemacht. Die Bewegung ist vielfältig, der gemeinsame Nenner der „Querdenker“: kein Abstand, keine Masken und Kritik an den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung.

Was Viele in dieser Bewegung vereint, ist blanker Hass.

Andreas Bergholz, Aktivist und stellvertretender Chefredakteur bei „Volksverpetzer“

Andreas Bergholz, Aktivist und stellvertretender Chefredakteur bei "Volksverpetzer"

Viele Demonstrantinnen und Demonstranten sind friedlich. Allerdings nehmen an den Demonstrationen auch gewaltbereite Rechtsextreme und Reichsbürger teil. Zuletzt traf sich der „Querdenken“-Mitbegründer Michael Ballweg mit dem Reichsbürger Peter Fitzek.

Es gibt sehr viel lautes Schweigen gegenüber der ‚Reichsbürger‘-Szene.

Andrea Kockler, Initiative „Der goldene Aluhut“

Andrea Kockler, Initiative "Der goldene Aluhut"Privat

„Querdenken“ – ein Fall für den Verfassungsschutz?

Die „Querdenken“-Bewegung ist in das Visier des Verfassungsschutzes geraten und könnte ein Verdachtsfall werden. Für den Verfassungsschutzchef von Thüringen, Stephan Kramer, gibt es mit Blick auf die „Querdenken“-Bewegung „hinreichend Anhaltspunkte, um zumindest zu einem Verdachtsfall zu gelangen“. Auch der Hamburger Verfassungsschutzpräsident Torsten Voß befürchtet eine Radikalisierung der Bewegung und zeigt sich alarmiert. Bei einer Konferenz am 10. Dezember sollen deshalb die Innenminister der Ländern entscheiden, ob die Protestbewegung ein Prüffall für den Verfassungsschutz und damit die Vorstufe zum Verdachtsfall ist. Für den Fall, dass die Bewegung als Verdachtsfall eingestuft wird, kann der Verfassungsschutz geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung einsetzen.

Zum Problem wird eine Protestbewegung dann, wenn sich ihre Forderungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.

Alexander Thiele, Verfassungsrechtler und Professor für Staatslehre an der Universität Göttingen

Alexander Thiele, Verfassungsrechtler und Professor für Staatslehre an der Universität Göttingen

Wann Protestbewegungen zu Feinden der Verfassung werden können, weiß der Verfassungsrechtler Alexander Thiele von der Universität Göttingen. Wie gefährlich die „Querdenken“-Bewegung wirklich ist, darüber spricht detektor.fm-Moderator Til Schäbitz mit Andrea Kockler vom Verein „Der goldene Aluhut“ und mit Andreas Bergholz vom Blog Volksverpetzer.

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