Millionenschwere Einnahmen
Deutschlandweit sitzen etwa 50 000 Menschen hinter Gittern. Dabei gilt für die meisten von ihnen eine gesetzliche Arbeitspflicht: Sie müssen während ihrer Haft angemessene Tätigkeiten ausführen, die ihnen die Justizvollzugsanstalt vermittelt. Zwar bekommen die Insassen für ihre Leistung eine Entschädigung. Diese liegt allerdings meist bei gerade einmal 1,50 Euro die Stunde.
Diesen extrem niedrigen Löhnen stehen millionenschwere Einnahmen gegenüber. Allein in Bayern haben die Justizvollzugsanstalten 2017 mit der Arbeit der Häftlinge rund 41 Millionen Euro erwirtschaftet.
Unsoziale Resozialisierung?
Die spärliche Entlohnung der Gefängnisinsassen bildet einen starken Kontrast zu den sonstigen Lohnverhältnissen. Denn in Deutschland gilt seit 2015 eigentlich ein branchenübergreifender Mindestlohn. Das entsprechende Gesetz enthält zwar Ausnahmeregelungen, etwa für Jugendliche und Praktikanten. Prinzipiell markiert der Mindestlohn – derzeit 9,35 Euro – aber die gesellschaftlich akzeptierte Lohnuntergrenze.
Der deutsche Staat definiert die Arbeit von Gefangenen allerdings nicht als Lohnarbeit, sondern als Beitrag zur Resozialisierung. Somit sind die Häftlinge keine Arbeitnehmer und haben weder Anspruch auf Mindestlohn noch auf gewerkschaftliche Organisierung. Auch zahlen die Insassen während ihrer Haft nicht in die Rentenkassen ein, sodass vielen von ihnen Altersarmut droht.
Manuel Matzke hat selbst als Insasse im Gefängnis gearbeitet und ist Sprecher des Vereins Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation. Wir fragen ihn, welche Erfahrungen er mit der Arbeit im Gefängnis gemacht hat und welche Arbeitsbedingungen er sich wünscht. Der Taschenhersteller Canvasco lässt seine Produkte in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen produzieren. Wir fragen den Geschäftsführer Jan-Marc Stührmann, ob er glaubt, dass diese Arbeit die Resozialisierung fördert.