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Zurück zum Thema | Bayerisches Verfassungsschutzgesetz

Wie verfassungswidrig ist der Verfassungsschutz?

Verdeckte Ermittler, Wohnraumüberwachung und Onlinedurchsuchungen — der bayerische Verfassungsschutz hat weitreichende Befugnisse. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass viele Vorschriften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ein Urteil mit Signalwirkung für ganz Deutschland.

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Bayerischer Verfassungsschutz: Zu viele Befugnisse

Das bayerische Verfassungsschutzgesetz war schon umstritten, als es 2016 im Münchner Landtag auf den Weg gebracht wurde. Denn es erlaubt dem Landesamt für Verfassungsschutz, tief in die Grundrechte von Überwachten einzugreifen. Es darf zum Beispiel deren Wohnraum abhören, Computer mit Hilfe von Staatstrojanern durchsuchen und Personen langfristig observieren, auch mit verdeckten Ermittlern. Gegen diese weitreichenden Befugnisse hatte die Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das hat in dieser Woche entschieden: Der bayerische Verfassungsschutz darf zu viel, seine Kompetenzen sind in weiten Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist für unbescholtene Menschen ganz konkret das Risiko gesunken, vom Verfassungsschutz überwacht zu werden.

Maria Scharlau, Juristin und Pressesprecherin der Gesellschaft für Freiheitsrechte

Maria Scharlau, Juristin und Pressesprecherin der Gesellschaft für FreiheitsrechteFoto: GFF

Reformbedarf auch in anderen Ländern

In Bayern muss der Gesetzgeber also noch einmal ran an das Verfassungsschutzgesetz, bis zum 31. Juli 2023 hat er Zeit, die Grundrechtsverstöße zu beheben. Von da an werden die bayerischen Verfassungsschützer genauer begründen müssen, warum und wie sie vorgehen. Die Prozessbeteiligten waren sich allerdings einig, dass das Problem nicht nur in Bayern besteht. In anderen Ländern und auch im Bund gelten demnach für den Verfassungsschutz teilweise ähnlich problematische Vorschriften. Das Karlsruher Urteil dürfte deshalb Signalwirkung weit über Bayern hinaus haben.

Der Verfassungsschutz darf nicht so weitermachen wie bisher.

Anna Leisner-Egensperger, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Jena

Anna Leisner-Egensperger, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität JenaFoto: Peter Scheere/FSU

Wie verfassungswidrig ist der Verfassungsschutz in Deutschland? Darüber spricht detektor.fm-Moderator Jonas Grethel mit Maria Scharlau von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Anna Leisner-Egensperger. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Jena.

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