Das derzeit wohl prominenteste Beispiel ist Gustl Mollath. Siebeneinhalb Jahre musste der Nürnberger gegen seinen Willen in der Psychiatrie verbringen. Heute ist klar, dass er niemals psychisch krank war. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik war demnach eine medizinische und juristische Fehlentscheidung.
Mollath ist kein Einzelfall
Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich ca. 200.000 Menschen gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen. Manchmal ist das notwendig – wenn der oder die Betroffene eine Gefahr für sich oder die Mitmenschen darstellt. Doch es gibt dutzende andere Fälle, in denen psychisch labile Menschen sich freiwillig einliefern lassen und dann gegen ihren Willen nicht mehr entlassen werden. Oft gehen diese psychischen Behandlungen auch mit einer Zwangsmedikation einher. Initiativen, wie PatVerfü und die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener setzen sich für mehr Selbstbestimmung psychisch Erkrankter ein. Mit einer speziell auf psychische Belange zugeschnittenen Patientenverfügung soll man sich vor Zwangseinweisungen und -medikation schützen können. Die Gesetzeslage ist hier aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das macht die Sache kompliziert und unübersichtlich.
Mit Margret Osterfeld sprechen wir über das Problem der Zwangsbehandlung von psychisch Erkrankten. Sie kennt beiden Seiten der Medaille. Vor ihrem Ruhestand war sie als klinische Psychiaterin tätig und zwischenzeitlich auch selbst als Patientin in pschiatrischer Behandlung. Seit 2013 ist Margret Osterfeld aktiv für den UN-Menschenrechtsrat im Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) im Unterausschuss Prävention tätig.