Wir von detektor.fm sind große Befürworter von Creative Commons, gemeinfreier Lizenzierung von Wissen, fairem Zugang zu Kulturgut und der Idee einer freien Verfügbarkeit von alldem, so wie es z.B. Wikimedia verfolgt. Aus diesem Grund nutzen wir auch sehr gern Bilder, die unter einer entsprechenden Lizenz in der Wikipedia zur Verfügung stehen. Wir geben uns hierbei größte Mühe, das korrekt – unter Nennung des Fotografen, der Quelle, der konkreten Lizenz sowie Links zu allen – zu tun.
Leider erreichte uns kürzlich eine Abmahnung, die sich auf ein als gemeinfrei verfügbares Bild von Richard Wagner bezog. Darin forderte die „Kanzlei MMR – Müller Müller Rössner“ im Auftrag einer einer öffentlichen Einrichtung, die mehrere Museen und Kulturinstitutionen in Mannheim betreibt, eine sehr hohe dreistellige Summe für die Verwendung dieses Bildes auf unserer Webseite.
Damit steht letztlich die Frage im Raum, ob jeder Blogger, jeder Webseiten-Betreiber, jede Creative-Commons-Plattform einem CC-Eintrag noch einmal hinterher telefonieren muss – kurzum: ob man einem Gemeinfrei-Eintrag für ein Bild nicht mehr glauben kann.
Wir haben diese Abmahnung sorgfältig geprüft und sofort den Kontakt zum Absender gesucht. Wir gehen nach intensiver Auseinandersetzung mit der Sachlage davon aus, dass dieses Bild sehr wohl gemeinfrei ist. (Warum, fassen wir in der Infobox unten einmal zusammen). Nachdem wir uns auch mit Wikimedia Deutschland hierzu ausgetauscht haben, wissen wir mittlerweile, dass es in diesem speziellen Fall in Deutschland eine Rechtsprechungslücke gibt – und man das folglich so oder so sehen kann.
Wir fragen uns…
Wenn also beide Recht haben können, sollte man sich miteinander verständigen. Wir jedenfalls standen der Gegenseite stets für eine individuelle, unkonfrontative Klärung zur Verfügung. Wir hätten natürlich gern einen anderen Rechtenachweis ergänzt, notfalls auch auf die Verwendung der Abbildung verzichtet (wir wollen ja nun wirklich niemandem schaden). Wir haben, so will es die Juristerei, auch jedwede Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung – ohne Anerkennung einer Rechtsschuld! – beseitigt.
Wir fragen uns natürlich, ob man die aufgewendeten Mühen nicht anders investieren können? Erstmal das Gespräch mit Wikimedia suchen, gemeinsam den strittigen Fall an der Wurzel zu lösen – kurzum: die dahinter liegende rechtlich offene Frage zu klären?
Leider hat man hat sich in Mannheim und Berlin anders entschieden. Uns liegen zwischenzeitlich auch andere Abmahnungen in dieser Sache vor: sie alle sind im Wortlaut überraschend deckungsgleich.
Der Ton macht die Musik
Wir wunderten uns, warum man uns in der geforderten Summe erst erkennbar entgegenkommen wollte, dieses dann aber später weitgehend wieder zurücknahm: mit der Begründung, wir hätten so ausführlich geantwortet und man habe ja nun einmal Arbeit mit uns gehabt.
Wir hätten vor allem aber – trotz der Differenzen – gern ein anderes Gesprächsklima aufrecht erhalten als jenes, welches uns entgegenschlug:
Warum wir gezahlt haben?
Wir können über die Antworten auf unsere Fragen nur spekulieren. Was wir aber wissen: dass ein langwieriger Streit vor Gericht uns eventuell viel Geld und noch mehr Zeit und Nerven kosten würde. Wir können uns über den Ausgang eines Streits in dieser Sache nicht sicher sein (schließlich gibt es hierzulande ja Landgerichte, wo schon ganz andere Überraschungen produziert wurden).
Wir haben uns daher entschieden, das Geld zu überweisen, um Zeit und Nerven für den Journalismus zu sparen, den wir hier aus eigener Kraft seit 2009 aufbauen wollen. Wir tun dies ungern und unter Protest, aber: es nutzt ja nix…
… und das PS:
Wir wollen hiermit nicht nachtreten. Wir wollen darauf hinweisen, dass es ein als gemeinfrei eingestelltes Bild gibt, dessen Gemeinfreiheit – wie wir meinen zu Unrecht, aber doch – angezweifelt wird. Das soll einerseits andere Nutzer vor Auseinandersetzungen bewahren, was ja auch im Interesse der Gegenseite sein dürfte.
Wir glauben aber überdies, dass die dahinter liegende offene Frage weit mehr betrifft, als „nur“ uns. In letzter Konsequenz steht hier nämlich die Frage im Raum: wie zuverlässig ist ein CC-Eintrag als Quelle? Muss man wirklich jedem Gemeinfrei-Hinweis hinter einer Kunst-Fotografie nochmal hinterher telefonieren?
Wenn vermeintliche oder tatsächliche Rechtsprechungslücken in einer Weise ausgenutzt werden können, dass sie geeignet sind, Menschen zur Stillegung eines nicht-kommerziellen Angebots für Kinder und Jugendliche zu bringen – genau das ist in diesem Fall hier nämlich auch geschehen – dann haben wir ein Problem. Vielleicht wäre das in dieser Sache verdiente Geld ja gut darin investiert, diese Lücke rechtlich sicher einmal schließen zu lassen – ohne damit jemandem zu schaden. Aber das müssen andere entscheiden.