Jahrestag der Befreiung
Die Rote Armee befreite am 27. Januar 1945 die Gefangenen des Konzentrationslagers – und die Welt war geschockt. Was die Deutschen in den Konzentrationslagern taten, das war nichts weniger als Unmenschlichkeit in ihrer reinsten Form.
An die Befreiung von Auschwitz wurde heute mit einer Gedenkfeier erinnert. Viele Menschen fragen sich, ob man damit nicht einmal abschließen sollte – die Opfer der Lager haben diese Wahl nicht.
Die Überlebenden werden mit jedem Jahr weniger. Trotzdem tut sich Deutschland schwer mit Reparationszahlungen für die Opfer des NS-Regimes. Die bürokratischen Hürden für finanzielle Entschädigung sind hoch.
Wer gilt als Opfer?
Das deutsche Bundesentschädigungsgesetz aus dem Jahre 1956 zum Beispiel bietet Entschädigungen nur für Opfer, die einen Bezug zu Deutschland hatten. In diesem Zusammenhang sind bis Ende 2013 41 Milliarden Euro an NS-Opfer bezahlt worden. NS-Opfer außerhalb Deutschlands hatten und haben es jedoch schwer, Zahlungen von Deutschland zu erhalten.
„Vergessene Opfer“ wie Homosexuelle, Zwangssterilisierte oder Sinti und Roma haben, wenn überhaupt, im Diskurs so etwas wie Wiedergutmachung erfahren. Finanzielle Entschädigungen für die Verbrechen blieben meist aus.
Forderungen nach Reparationen
Vor einigen Wochen machte eine andere Meldung erneut die Runde: Die griechische Nationalbank hatte während der Besetzung im zweiten Weltkrieg einen Zwangskredit an Hitler geben müssen. Der Kommission des griechischen Rechnungshofes zufolge schuldet Deutschland daher Griechenland elf Milliarden Euro. In Zeiten der Eurokrise und Debatten über Schuldenschnitte ein höchst brisantes Thema.
Endet so etwas wie eine deutsche Wiedergutmachungspflicht jemals? Wie gerecht sind die geforderten Reparationszahlungen? Und welchen Wert hat die symbolische Anerkennungskultur für die Opfer? Darüber haben wir mit Constantin Goschler, Professor für Zeitgeschichte an der Ruhr-Universität Bochum, gesprochen.
Redaktion: Natalie Schorr