Play

Anonyme Samenspende – Kinder sind wichtiger als das Recht der Erzeuger

Bisher konnten Kinder, die mit Hilfe einer anonymen Samenspende gezeugt worden sind, nichts über die Spender erfahren. Ein Urteil des Oberlandesgerichtes in Hamm hat die Rechte der sogenannten Spenderkinder nun gestärkt.

Wer bin ich und von wem stamme ich ab? Diese Frage können manche Menschen, die mit Hilfe einer anonymen Samenspende gezeugt worden sind, nur zum Teil beantworten. Viele von ihnen wünschen sich die Möglichkeit, etwas über den Spendervater in Erfahrung zu bringen. Das ist in Deutschland jedoch nicht so einfach.

 

Zwar hat jedes Kind nach der UN-Kinderrechtskonvention schon seit 1989 das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dieses Recht lässt sich hierzulande jedoch nicht so leicht einfordern. Denn bei vielen Samenbanken konnte der Spender anonym bleiben. Den Spenderkindern ist es in diesen Fällen bisher nicht möglich gewesen, an die Daten des biologischen Erzeugers heranzukommen. Ein Urteil des Oberlandesgericht Hamm hat heute zumindest in einem aktuellen Fall Klarheit geschaffen und den damals behandelnden Reproduktionsmediziner zur Herausgabe der Spender-Daten verpflichtet.

 

Unsere Redakteurin Klara Bitzer hat sich mit dem Thema anonyme Samenspende näher befasst.

 

Urteil zur anonymen Samenspende 04:27

Der Beitrag zum Nachlesen

 

Für viele Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch sind Samenbanken ein großer Hoffnungsträger. Etwa 100 000 Kinder sind seit den 70er Jahren in Deutschland mit Hilfe einer anonymen Samenspende gezeugt worden. Was den Eltern einen großen Wunsch erfüllt, wird für viele Kinder im Laufe des Erwachsenwerdens zu einer belastenden Frage. Sie würden gerne mehr über ihren biologischen Vater erfahren und haben aufgrund der Anonymität der Spender häufig nicht die Möglichkeit dazu.

Rebecca* (Name geändert) ist Mitglied bei Spenderkinder e.V.. In dem Verein treffen sich Kinder, die mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden. Sie fordern ein Verbot von anonymen Samenspenden. Den Spendern Anonymität zu garantieren, sei unrechtmäßig und ziemlich leichtsinnig, sagt Rebecca. Für sie besteht das Hauptproblem darin, dass Spenderkinder durch den Vorgang einer anonymen Spende bevormundet werden.

Wir würden gerne selbst entscheiden, ob wir das wissen möchten, wer unser biologischer Erzeuger ist, auf wessen Wurzeln wir da mit einem Bein stehen oder ob wir das eben nicht wissen möchten.

Eines dieser sogenannten Spenderkinder ist nun gegen einen Arzt vor Gericht gezogen. Der hatte ihrer Mutter vor 22 Jahren den Samen eines anonymen Mannes eingesetzt. Sarah hat vom Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke gefordert, die Daten ihres biologischen Erzeugers herauszugeben.

Viele Monate ist verhandelt worden. Heute nun hat das Oberlandesgericht in Hamm der Klägerin Recht gegeben. Es heißt in der Pressemitteilung:

Das Interesse der Klägerin, ihre Abstammung zu erfahren, sei höher zu bewerten als die Interessen des Beklagten und der Samenspender an einer Geheimhaltung der Spenderdaten. (…) Zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und zur Menschenwürde der Klägerin gehöre ein autonomer Bereich privater Lebensgestaltung, in dem sie ihre Persönlichkeit entwickeln und wahren könne.

Dazu müsse sie jedoch wissen, von wem sie abstammt.

Seit mit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention 1989 auch das Recht auf Identität anerkannte wurde, sind anonyme Samenspenden eigentlich nicht mehr zulässig. In Deutschland sind sie jedoch immer noch sehr verbreitet. Der Grund ist eine unklare rechtliche Regelung. Anonyme Samenspenden finden in einer juristischen Grauzone statt.

Auf Seiten der Samenbank von Thomas Katzorke bezieht man sich auf Vereinbarungen, die mit den Spendern getroffen wurden. Und deren Recht auf Schutz der Privatsphäre. Das Gericht sieht das jedoch offenbar anders.

Der Beklagte und die Spender seien bereits deswegen weniger schutzbedürftig, weil sie die Folgen einer anonymen Samenspende im Vorhinein hätten berücksichtigen und sich auf die mit einem Auskunftsverlangen des gezeugten Kindes für sie verbundenen Folgen hätten einstellen können.

Das Urteil hat auch deshalb Brisanz, weil Spenderkinder theoretisch Unterhalts- und Erbansprüche geltend machen können. Ihnen gehe es allerdings in den meisten Fällen nicht um finanzielle Ansprüche, betont Rebecca. Spenderkinder hätten daran schon daher kein Interesse, weil solche Ansprüche auch Pflichten für sie selbst mit sich bringen.

Da würden wir, von unserem Verein, uns eher wünschen, dass das ausgeschlossen wird, weil ja auch wir damit rechnen müssen, sollte ein Spender vor dem Gesetz als Vater eines Spenderkindes eingesetzt werden, dann werden wir ja auch dem Spender – wenn es dem jetzt nicht so gut geht – unterhaltspflichtig und das möchten wir natürlich auch unter allen Umständen vermeiden.

Sie selbst wolle nicht den sozialen Vater austauschen und durch den Spendervater ersetzen. Vielmehr möchte sie einfach wissen, wer der Mensch ist, der zu ihrer Entstehung beigetragen hat und wie er aussieht, sagt Rebecca.

Ich habe eben auch noch einen biologischen Vater, Erzeuger, der von Anfang an beteiligt war und den ich zumindest mal sehen möchte, von dem ich mir auch ein Bild machen möchte. Und damit meine ich jetzt mehr als ein Foto oder nur einen Namen zu wissen, sondern ich möchte dem auch mal gegenüber treten und gucken, finde ich den sympathisch oder finde ich den unsympathisch, wie ist der so, was mag der vielleicht gerne und was hab ich vielleicht auch von dem oder was hab ich auch von mir ganz alleine.

Einige Betreiber von Samenbanken fürchten nun schwerwiegende Folgen für die Spendenbereitschaft, da die Anonymität der Spender gefährdet ist. Für den Verein Spenderkinder bedeute das Urteil jedoch einen wichtigen Schritt, erklärt Rebecca. Sie hofft nun, dass sich der ersten Klage dieser Art weitere Spenderkinder anschließen und auf diesem Weg versuchen, die Daten des Spenders in Erfahrung zu bringen. Sie wünscht sich auch,

dass (…) die Debatte in der Öffentlichkeit angestoßen wird, das Thema aus der Tabuzone herauskommt, diskutiert wird und darüber hinaus natürlich auch, dass endlich gesetzliche Regelungen getroffen werden, die dann auch für alle Beteiligten absolut bindend sind.

Volles Programm, (aber) null Banner-Werbung

Seit 2009 arbeiten wir bei detektor.fm an der digitalen Zukunft des Radios in Deutschland. Mit unserem Podcast-Radio wollen wir dir authentische Geschichten und hochwertige Inhalte bieten. Du möchtest unsere Themen ohne Banner entdecken? Dann melde dich einmalig an — eingeloggt bekommst du keine Banner-Werbung mehr angezeigt. Danke!

detektor.fm unterstützen

Weg mit der Banner-Werbung?

Als kostenlos zugängliches, unabhängiges Podcast-Radio brauchen wir eure Unterstützung! Die einfachste Form ist eine Anmeldung mit euer Mailadresse auf unserer Webseite. Eingeloggt blenden wir für euch die Bannerwerbung aus. Ihr helft uns schon mit der Anmeldung, das Podcast-Radio detektor.fm weiterzuentwickeln und noch besser zu werden.

Unterstützt uns, in dem ihr euch anmeldet!

Ja, ich will!

Ihr entscheidet!

Keine Lust auf Werbung und Tracking? Dann loggt euch einmalig mit eurer Mailadresse ein. Dann bekommt ihr unsere Inhalte ohne Bannerwerbung.

Einloggen