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Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt. Ein Museum kann das Fotografieren von gemeinfreien Werken verbieten. Foto: THINK A | Shutterstock.com
Bild: THINK A | Shutterstock.com

Bundesgerichtshof spricht Museen Urheberrecht zu

Unbegrenztes Urheberrecht auf Bilder?

Ein Museum in Mannheim hat einen Mann verklagt, weil der trotz sichtbarem Verbot ausgestellte Bilder fotografiert hat. Der Streit ist bis zum Bundesgerichtshof gegangen. Dieser entschied nun für das Museum. Warum? Und welche Konsequenzen hat diese Entscheidung?

Urheberrecht auch für Ausstellungsobjekte und Katalogbilder

Einem Mann wird vorgeworfen, im Jahr 2007 sowohl das Haus- als auch das Urheberrecht des Reiss-Engelhorn-Museums  in Mannheim verletzt zu haben. Zum einen hat er ein Gemälde fotografiert, obwohl das deutlich sichtbare Piktogramme im Museum verbieten. Außerdem hat er Scans von Bildern aus einem Katalog aufgenommen und zusammen mit den Fotos auf Wikimedia hochgeladen.

Der Angeklagte hatte argumentiert, dass die Objekte ihren 70 Jahre andauernden Urheberschutz verloren hätten und somit gemeinfrei wären.

Nachdem er damit in der ersten und zweiten Instanz gescheitert ist, hat nun auch der Bundesgerichtshof gegen ihn entschieden. Das Urteil besagt, dass dem Fotografen der gescannten Katalogbilder ein eigenes Urheberrecht zugesprochen wird. Somit hat der Beklagte gegen eben dieses verstoßen, als er sie weiterverbreitet hat. Eine Entscheidung, die durchaus nachvollziehbar sei, meint Andreas Forsthoff, Rechtsanwalt für Urheberrecht:

Es ist ja keine Eins-zu-Eins-Reproduktion, sondern er muss es vielleicht ausleuchten oder einen bestimmten Winkel wählen. Da haben wir eine bestimmte schöpferische Eigenart, die der Fotograf erbringt. Dementsprechend steht ihm das Urheberrecht zu, was auf das Museum übertragen wurde. – Andreas Forsthoff, Rechtsanwalt

Ein Einschnitt in die Verbreitung von Kulturgut

Was das Fotografieren des Gemäldes betrifft, hat der Beklagte laut Bundesgerichtshof gegen das Urheberrecht verstoßen. Somit steht fest: Sollten Museen das Fotografieren in ihren Räumen sichtbar verbieten, gibt es keinen Weg, dies zu Umgehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bilder mittlerweile gemeinfrei sind oder nicht.

Die Verantwortlichen von Wikipedia reagieren enttäuscht über dieses Urteil. Sie sehen die Gemeinfreiheit von Kulturgut bedroht. Darf man zukünftig generell in Museen keine Fotos mehr machen? Über das BGH-Urteil zur Klage des Reiss-Engelhorn-Museums in Mannheim und seine Folgen hat Rechtsanwalt Andreas Forsthoff mit detektor.fm-Moderatorin Anja Bolle gesprochen.

Andreas Forsthoff - arbeitet als Rechtsanwalt für Urhebrrecht.

arbeitet als Rechtsanwalt für Urhebrrecht.
Man muss natürlich auch die Rechte der Museen sehen, die die Werke oft mit hohem finanziellen Aufwand erwerben und eine gewisse Exklusivität herstellen wollen.Andreas Forsthoff
BGH Urteil zum Urheberrecht 06:35

Redaktion: Matthias Müller

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