Die Sportlerin reagierte deutlich: auf eine angeblich obszöne Mail folgte die Veröffentlichung des vollständigen Namens und Wohnortes des mutmaßlichen Täters. Ariane Friedrich schrieb zudem auf ihrem Profil, dass sie Anzeige erstatten werde. Und erklärte sich wenig später: zu lange habe sie unter solchen Mails und sogar einem Stalker gelitten. Nur der erzwungene Schritt heraus aus der Anonymität sei da wirklich wirkungsvoll.
Ihre Reaktion polarisiert. In der Presse wurde schnell von „Friedrichs Stalker“ gesprochen. Auf ihrer Facebookseite sind die Meinungen zu ihrer Veröffentlichung gespalten. Lynchjustiz und digitaler Pranger sei das, finden die Kritiker. Zahlreiche Fans befürworten allerdings das Outing des mutmaßlichen Täters.
Rechtlich ist die Frage der Veröffentlichung heikel: Darf man einen vermeintlichen Belästiger öffentlich an den Pranger stellen – auch und gerade im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte? Diese Frage wird die Justiz abschließend klären müssen.
Wo Stalking beginnt und welche psychlogischen Profile sich zu Stalkern zeichnen lassen, darüber haben wir mit Rita Steffes-enn gesprochen. Sie ist stellvertretende Leiterin des Instituts für Psychologie und Bedrohungsmanagement (I:P:Bm) in Darmstadt.