Eigentlich hieß es, die Loveparade solle nie wieder statt finden, nachdem bei einer Massenpanik im im letzten Jahr 21 Menschen ums Leben gekommen sind. Doch im Zuge der facebook-Parties soll eine „loveparadeähnliche Veranstaltung“ wieder statt finden. Eine derartige Veranstaltung ist auf facebook zwar wieder gelöscht worden, aber es stellt sich trotzdem die Gewissensfrage:
Gibt es denn ein Recht auf Vergnügen? Gibt es eine Pflicht zur Trauer? Gibt es zwischen diesen Polen Abstufungen?
Diese Gewissensfrage haben wir Klaus Hampe gestellt, Gewissensexperte der evangelischen Radiokirche im NDR. Er vertritt eine klare Meinung. Welche das ist, können Sie hier hören: