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Um eine „wahre Rarität“ soll es sich bei dem Porno gehandelt haben, den der Sammler von der Bundesprüfstelle haben wollte – nun aber doch nicht bekommt. Foto: Digital betacam tape CC BY-SA 2.0 | DRs Kulturarvsprojekt / flickr.com

Wer nicht fragt, bleibt dumm | Streit um Porno aus den 70ern

Abfuhr für Pornosammler

Ein Sammler fragt einen ehemals indizierten Pornofilm bei der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdete Schriften“ an. Die hatte den Film einstmals indiziert – und weigert weiterhin, das Video herauszugeben. Daraufhin klagt der Pornoliebhaber: er gewinnt und verliert am Ende doch. „fragdenstaat.de“ erklärt, was man daraus lernen kann.

Ab sofort sprechen wir bei detektor.fm einmal pro Woche mit fragdenstaat.de. Auf dem Portal kann jeder Fragen an den Staat stellen: an einzelne Behörden, Bundesländer oder an den Bund.

Das ist möglich, weil es Informationsfreiheitsgesetze gibt. Nur kennt die natürlich nicht jeder auswendig. So hat fragdenstaat.de einen vollautomatischen Ablauf gebastelt, den jeder nutzen kann. Seitdem stellen viele Menschen viele Fragen an den Staat: mehrere tausend Anfragen pro Jahr. Die interessantesten davon besprechen wir ab sofort mit den Machern von fragdenstaat.de.

Bundesprüfstelle gibt Porno nicht raus

Carl Ludwig, der Traumtänzer, Teil II – Carl Ludwigs heiße Träume“ – so heißt der Film, der in der Sammlung eines Porno-Liebhabers noch gefehlt hat. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpJM) hatte den Porno von 1977 in den 1980er-Jahren auf den Index gesetzt, 2008 aber wieder heruntergenommen. Das Video ist offenbar eine Rarität und nur noch im Archiv der Bundesprüfstelle zu erhalten. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat sich ein Porno-Sammler an die Bundesbehörde gewandt, um eine Kopie des Films zu bekommen.

Als die Bundesprüfstelle den Film jedoch nicht herausgeben wollte, klagte der Sammler vor dem Verwaltungsgericht Köln. Im Urteil vom 22.09.2014 gaben die Kölner dem Porno-Liebhaber recht. Das Informationsfreiheitsgesetz beziehe sich schließlich auf alle Dokumente und Daten, die beim Staat gesammelt werden. Und dazu gehöre auch ein Porno, der von einer Bundesbehörde indiziert worden ist, mittlerweile aber nicht mehr auf dem Index steht.

Schade: doch kein Pornoversand vom Staat

Über einen Neuzugang im Videoregal kann sich der Antragssteller nun leider doch nicht freuen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hob das vorherige Urteil zum Fall „Carl Ludwig“ auf. Dort heißt es: Der Sammler habe nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegenüber der Bundesprüfstelle keinen Anspruch darauf, eine Kopie des einstmals indizierten pornographischen Filmes zu erhalten.

Und mehr noch: wenn die Behörde den Film freigebe, sei eine Kettenreaktion zu befürchten. Andere Videos, Schriften oder Spiele, die mittlerweile nicht mehr auf dem Index stünden, könnten dann ebenso angefragt werden. Darunter auch Material mit rechtsradikalem oder pädophilem Inhalt.

Auch das Urheberrecht spreche gegen die Anfrage des Sammlers. Mit der Herausgabe des Videos sei die Bundesprüfstelle in eine Rolle gezwungen, die ihr nach dem Vervielfältigungs- und Verwertungsrecht nicht zustünde.

Videoabend in der Bundesprüfstelle

Selbst bei einem positiven Urteil wäre es für den Porno-Liebhaber schwierig gewesen, den Film als Kopie zu erhalten. Denn die Behörde darf entscheiden, dass sie amtliche Informationen nicht per Post verschickt. Der Sammler hätte sich die Porno-Rarität aus den 1970ern also vielleicht sogar in den Räumen der Bundesprüfstelle anschauen müssen. Ob man das will?

Über diesen Fall und die dahinterliegenden Informationsfreiheitsanfrage spricht detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer mit Arne Semsrott, dem Projektleiter von fragdenstaat.de.

Wer nicht fragt, bleibt dumm – Streit um Porno 04:00

Redaktion: Friederike Rohmann


 

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