Nicht nur die Betreiber des Filmportals kino.to haben sich strafbar gemacht, sondern möglicherweise auch die Nutzer. Ihnen droht ein Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Die Ermittler sollen Zahlungsdaten von Premium-Nutzer auf den beschlagnahmten Rechnern gefunden haben und wollen nun gegen diese vorgehen.
Ob nun alle Nutzer von Filmportalen mit einer Klage rechnen müssen, haben wir Udo Vettergefragt. Der Fachanwalt für Strafrecht und Betreiber von lawblog.de erklärt im Interview, ab wann sich Nutzer von Filmportalen strafbar machen.