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Illegales Filmportal: kino.to-Nutzern droht Strafverfahren

Nutzer des stillgelegten Filmportals kino.to haben sich durch das Anschauen von Filmen möglicherweise strafbar gemacht. Ihnen droht eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung. Müssen alle Nutzer des Filmportals jetzt zittern?

Udo Vetter - ist Fachanwalt für Strafrecht.

ist Fachanwalt für Strafrecht.
Udo Vetter

Nicht nur die Betreiber des Filmportals kino.to haben sich strafbar gemacht, sondern möglicherweise auch die Nutzer. Ihnen droht ein Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Die Ermittler sollen Zahlungsdaten von Premium-Nutzer auf den beschlagnahmten Rechnern gefunden haben und wollen nun gegen diese vorgehen.

Ob nun alle Nutzer von Filmportalen mit einer Klage rechnen müssen, haben wir  Udo Vettergefragt. Der Fachanwalt für Strafrecht und Betreiber von lawblog.de erklärt im Interview, ab wann sich Nutzer von Filmportalen strafbar machen.

Udo Vetter über Strafverfahren gegen kino.to-Nutzer 09:02

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