Inzwischen muss man sagen: Es war einmal. Es war einmal eine Website namens „kino.to„. Dort konnte man sich Kinofilme in voller Pracht ansehen, ohne etwas dafür zu bezahlen. Dass das den Kinos und den Filmverleihern nicht gefallen kann, ist klar. Und nun dürften bei denen die Sektkorken geknallt haben. Denn nach einer Razzia gibt es die Seite kino.to nicht mehr.
Gestern kursierten die ersten Meldungen, wonach bei einer Großrazzia gegen die Betreiber und Hintermänner der Seite mehrere Personen festgenommen wurden. Ermittler der Polizei schlugen unter anderem in Deutschland, den Niederlanden und in Spanien zu.
Wie es zu der Razzia kam, berichtet Wolfgang Klein. Er ist Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden, die mit ihrer integrierten Ermittlungseinheit INES bei der Aktion federführend tätig war.
freie Informationen im freien Netz – oder systematische Verletzung von Urheberrechten?
Die Betreiber der Seite wurden im Internet stellenweise als „Robin Hoods der freien Weitergabe von Informationen“ gefeiert. Doch für viele kleine Filmproduktionsfirmen war die Seite zunehmend ein großes Problem: denn mit den „Views“ auf Kino.to verdienten sie kein Geld – und investierten so unter Umständen umsonst in ihre Produktionen. Durch die Razzia gestern wurde nun zumindest einem der zahlreichen illegalen Filmportale im Netz ein Riegel vorgeschoben.
Erfreut darüber ist auch der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen – kurz: GVU – Matthias Leonardy, wie er im detektor.fm-Interview verriet.
Gehts nun auch den Nutzern an den Kragen?
„Kino.to“ ist eine der bedeutendsten Websites für das Streaming von Filmen und Serien – und gehört weltweit sogar zu den 1.000 meist geklickten Seiten. In Deutschland rangiert das Portal (laut der Web-Informationseite „alexa.com“) auf Platz 45. Unklar ist aktuell noch, ob die reine Nutzung der Inhalte von „kino.to“, also das Ansehen von Filmen dort, rechtswidrig ist oder nicht. Und folglich ist auch unklar, ob mit der Beschlagnahme der Domain die Staatsanwaltschaft auch Nutzern der Seite habhaft werden könnte.
Volker Zota ist Ressortleiter Audio/Video beim Computermagazin „c´t“. Mit ihm haben wir in unserem Themenschwerpunkt über die Bedeutung von „Kino.to“ und seine Einschätzung der Rechtslage gesprochen.