Der Zwölfjährige Schüler wollte an seinem Gymnasium eine Schülerzeitung namens „Bazillus“ herausgeben. Am Namen lag es nicht, dass die Zeitung von der Direktorin verboten wurde, vielmehr gab es bereits eine andere Zeitung an der Schule. Deshalb hatte die Direktorin nach Rücksprache mit dem Kultusministerium Stephan Albrechts „Bazillus“ nicht erlaubt. Der Schüler klagte und gewann.
Unser Kolumnist Jan Kröger hat versucht, sich in die stets pädagogisch wertvollen Gedanken des Kultusministeriums hineinzufühlen und dabei erstaunliches zu Tage gefördert..