Religiöse Beschneidung ist seit dieser Woche eine Straftat. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die religiös motivierte Beschneidung eines kleinen Jungen durch einen Arzt als Körperverletzung einzustufen ist.
Das hält Staatsrechtler Martin Hochhuth allerdings für etwas zu kurz gedacht. Und mit dieser Meinung ist er nicht allein. Der Zentralrat der Juden und der Zentralrat der Muslime zeigen sich empört über den Richterspruch. Auch die deutsche Bischofskonferenz kritisiert die Entscheidung scharf.
Wie ist so ein Urteil einzuschätzen, in einem Land, das Staat und Religion trennt und gleichzeitig die Religionsfreiheit in der Verfassung verankert hat?
Wo enden religiöse Traditionen und wo beginnt ein säkularer Staat? Das haben wir Martin Hochhuth von der Universität Freiburg gefragt. Er lehrt unter anderem Rechts- und Staatsphilosophie.
Ich bin mir sicher, dass spätestens das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil für falsch erklären wird.