Kulturgutschutzgesetz: Enteignung oder Schutz?
Mit einem derart kräftigen Gegenwind hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters wohl nicht gerechnet. Über ihre geplante Reform des Kulturgutschutzgesetzes erging ein Sturm der Empörung. Der renommierte Gegenwartskünstler Georg Baselitz kündigte an, seine Leihgaben aus deutschen Museen abzuziehen. Gerhard Richter, der teuerste lebende Maler weltweit, wollte es ihm gleichtun.
Worum geht es? Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Schutz von Kulturgütern neu regeln und an geltendes EU-Recht anpassen. So sollen unter anderem Ausfuhrbeschränkungen verschärft werden. Künstler und Kunstmäzene fürchten, dadurch die Rechte an ihren Werken zu verlieren.
Enteignung von Künstlern oder nötiger Schutz nationalen Kulturguts? An der geplanten Reform des Kulturgutschutzgesetzes scheiden sich die Geister.
Kein Zutrittsrecht zu Privatwohnungen: Ministerin rudert zurück
Monika Grütters hat inzwischen auf Kritikpunkte reagiert und will beispielsweise die Grenze der EU-Richtlinie, die Gemälde älter als 50 Jahre und im Wert von über 150.000 Euro mit Ausfuhrgenehmigungspflichten belegt, anheben. Jetzt sollen für Gemälde ab einem Alter von 70 Jahren und einem Preis von mehr als 300.000 Euro Ausfuhrauflagen gelten.
Ein weiterer umstrittener Punkt wurde sogar ganz gestrichen: Das sogenannte Zutrittsrecht für Landesbehörden in Wohnungen, in denen sich Kulturgüter befinden, wurde ganz aus dem Entwurf genommen.
Ab Mitte nächster Woche soll der überarbeitete Gesetzentwurf online gestellt werden. Anschließend muss er das Bundeskabinett passieren und durch das Parlament gebracht werden.
Über die Inhalte und befürchteten Auswirkungen hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit Klaus Gerrit Friese gesprochen. Er ist Galerist und Kunsthändler und war bis 2013 Vorsitzender des Bundesverbands der Deutschen Galerien und Kunsthändler.