Thomas Fischer, der Tausendsassa unter den Richtern
„Deutschlands bekanntester Strafrichter“ lautet schon seit geraumer Zeit Thomas Fischers medialer Beiname. Denn Fischer ist nicht nur Autor der jährlich erscheinenden Beck’schen Kurzkommentare zum Strafgesetzbuch, sondern auch scharfzüngiger Kolumnist in diversen Online-Medien.
Bis 2017 war Thomas Fischer Vorsitzender des zweiten Strafsenats am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Umtriebig war Fischer aber auch schon vor Beginn seiner Karriere als Richter. Vor und während seines Studiums arbeitete er unter anderem als Schreiner, Paketzusteller, Kraftfahrer und Musiker. Neben Jura studierte er außerdem zeitweise Germanistik und Soziologie. Seit seiner Pensionierung konzentriert sich Fischer auf seine Tätigkeit als Schriftsteller und Kolumnist.
Wir haben heute eine sehr hohe Punitivität in Deutschland, das heißt ein sehr starkes Strafbedürfnis großer Teile der Bevölkerung. Eine weit verbreitete Vorstellung, dass je härter das Strafrecht sei, desto besser sei die Sicherheit geschützt, was außerordentlich zweifelhaft ist, auch empirisch. – Thomas Fischer
„Über das Strafen“ – worum geht’s?
Was ist eine gerechte Strafe? Gibt es sie überhaupt? Für den leidenschaftlichen und wortmächtigen Strafjuristen Thomas Fischer geht es um das, was unsere Gesellschaft zusammenhält: Ein selbstgegebenes Regelwerk, unser Rechtssystem, das von vielen Bedingungen abhängt und in ständiger Bewegung ist. Wie kein anderes Rechtsgebiet steht das Strafrecht im Fokus öffentlichen Interesses. Als Grundlage staatlichen Handelns verspricht es Sicherheit; aber es ist auch ein Ort, an dem grundlegende Fragen des gesellschaftlichen Lebens, der Freiheitsspielräume und der Verantwortung verhandelt und besprochen werden. Fischers These: Strafrecht ist Kommunikation und Gewalt. Keiner kennt seine Entwicklung besser als der weit über seine Fachkreise hinaus bekannte frühere Bundesrichter. – Droemer Knaur
Im Interview mit detektor.fm-Reporter Jan Philipp Wilhelm spricht Thomas Fischer über Sinnhaftigkeit von Freiheitsstrafen und den Wandel des Strafrechts in den vergangenen Jahrzehnten.