Eigentlich ist es die Aufgabe der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdene Medien„, fragwürdige und gefährliche Inhalte auf den sogenannten Index zu setzen.
„Das können wir auch!“ hat sich da eine Münchner Anwaltskanzlei gedacht. Diese empfiehlt Händlern, was noch zumutbar ist und was besser nicht in den Auslagen landen soll.
„Stellt euch nicht so an!“
Die neue Ausgabe des Dummy-Magazins kann laut der Kanzlei so nicht verkauft werden: Die Anwälte stören sich an drei Seiten. Auf den Bildern ist ein nackter Mann und einige explizite Cartoons zu sehen. Nun weigern sich viele Verkaufsstellen, das Exemplar in der Orginalausgabe auszulegen.
Wir haben mit dem Dummy-Mitgründer Oliver Gehrs über das anscheinend besonders anstößige Exemplar gesprochen.
Hier stehen jetzt Studenten, die reißen da zwei Seiten raus und schwärzen dieses kleine Glied. – Oliver Gehrs