Es ist noch gar nicht so lange her, da sorgte ein Video der Sängerin Beyoncé für Aufsehen. Die Choreographie, die sie im Video zum Song „Countdown“ mit ihren Tänzern präsentierte, war offenbar von der belgischen Choreographin Anne Teresa De Keersmaeker geklaut. Es war war nicht der erste Fall in dem Beyoncé ein Plagiat vorgeworfen wurde.
Der Fall Beyoncé wirft Fragen auf, die bis heute nicht geklärt sind: Wie kann man eine Choreographie urheberrechtlich schützen? Wann wird eine bloße Folge von Bewegungen zu einer Choreographie? Fragen, mit denen sich auch der Choreograph und Tänzer Christoph Winkler in seinem neuen Stück Dance! Copy! Right? auseinandersetzt, das am 25. Mai in den Berliner Sophiensälen uraufgeführt wurde. Ausgangspunkt für das Stück war, dass Winkler bei einem Urheberrechtsstreit vor dem Landgericht Nürnberg/Fürth als Sachverständiger geladen war. Im Interview erklärt er, wo der große Unterschied zwischen Musik und Tanz liegt und warum die Urheberrechtslage bei Choreographien immer noch schwierig ist.