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Teures Streaming-Vergnügen: Abmahnungen für Porno-Gucker

Am Wochenende haben hunderte Nutzer des Pornoportals „Redtube“ Post vom Anwalt bekommen. Die Forderung: Mindestens 250 Euro und eine Unterlassungserklärung. Zum ersten Mal mahnen Anwälte damit das Streamen von Filmen ab.

Das Streamen von Filmen hat bisher in einer rechtlichen Grauzone geschlummert. Jetzt aber schreckt die Kanzlei Urmann + Collegen die Internetnutzer wieder einmal auf. An hunderte Nutzer der Pornoseite Redtube (Slogan: „Home of the free porn videos“) haben die Anwälte Abmahnungen verschickt. Im Namen der Schweizer Firma The Archive AG fordern sie rund 250 Euro. Da einige User mehrere Abmahnungen erhalten haben, kommen teilweise vierstellige Summen zusammen.

Juristisch umstritten

Alexander Schupp - zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Abmahnungen.

zweifelt an der Rechtmäßigkeit der Abmahnungen.
Alexander Schupp

Damit haben Anwälte zum ersten Mal Nutzer abgemahnt, die sich gestreamte Filme ansehen. Juristisch umstritten ist dabei, inwiefern das Zwischenspeichern von Daten während des Streamens das Urheberrecht verletzt. Nicht unerheblich bei der aktuellen Abmahndebatte ist die Frage: Wie kam die Kanzlei überhaupt an die Daten der Nutzer?

Was ist mit YouTube?

Wie legal oder illegal ist es, Filme jeglicher Art im Internet zu streamen? Und müssen auch YouTube-Nutzer Angst vor Abmahnungen haben? Darüber haben wir mit dem Anwalt Alexander Schupp gesprochen. Er ist Spezialist für IT- und Urheberrecht.
Abmahnungen fürs Streaming 06:38

Man sollte eine Abmahnung ernst nehmen und nicht einfach die Frist verstreichen lassen. – Alexander Schupp


 

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