Eigentlich wird der Papst auf Lebenszeit gewählt und bleibt auch bis zu seinem Tod im Amt. Nicht so Benedikt XVI.: Der amtierende Papst hat überraschend seinen Rücktritt für Ende Februar angekündigt. Als Grund hierfür gab der 85-Jährige gesundheitliche Probleme an, die ihn in Zukunft daran hindern würden, das Amt des Oberhaupts der katholischen Kirche zu bekleiden.
Zweiter freiwilliger Rücktritt in der Kirchengeschichte
Benedikt XVI. ist erst der zweite Papst in der Kirchengeschichte, der aus freien Stücken sein Pontifikat niederlegt. Zuletzt hat dies Coelestin V. im Jahre 1294 getan. Die Kirche ist einen Rücktritt ihres Oberhauptes also nicht gewohnt. Die Frage ist nun, wie sich Joseph Ratzinger alias Benedikt XVI. als „Altpapst“ verhalten wird. Bis Ostern soll bereits ein neuer Papst gewählt sein.
Wie ein Papst-Rücktritt kirchenrechtlich vonstatten geht, hat uns Georg Bier erklärt. Er ist Professor für Kirchenrecht an der Universität Freiburg.
Die Möglichkeit des Amtsverzichts ist vorgesehen, aber so recht rechnet man damit in der katholischen Kirche nicht. – Georg Bier